Landratsamt Fürstenfeldbruck
Nahverkehrsplan Landkreis Fürstenfeldbruck
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Zusammenfassung des Nahverkehrsplans

Im Folgenden sind die Inhalte der Kapitel und größeren Unterkapitel des Nahverkehrsplans zusammengefasst:

 

Nach allgemeinen Zielvorgaben für die Fortschreibung (Kapitel 1) sind die Rahmenbedingungen des ÖPNV im Landkreis Fürstenfeldbruck (Kapitel 2) dargelegt. Dabei handelt es sich um die konzeptionellen Grundlagen für den Landkreis wie das Leitbild nach dem Landesentwicklungsprogramm, die Ziele des Regionalplans, die Ergebnisse des Regionalen Nahverkehrsplans, des Leitbildes des Landkreises, des Klimaschutzkonzeptes, aus RES und der CO2-Bilanz ein. Zudem wurde der Arbeitsstand des Radwegekonzeptes aufgenommen.


Neben diesen planerischen Grundlagen sind auch die Daten des Landkreises zu den Themen Wohnen, Arbeiten, Schulen, Freizeit und Versorgung sowie tiefgehender zum Thema Verkehr aufgeführt. Hier sind neben den verkehrlichen Rahmenbedingungen Aussagen zur Nachfrage und der ÖPNV-Infrastruktur (Haltestellen, Fahrzeuge und Bahnhöfe) in Bezug auf die Barrierefreiheit festgehalten. Dies wird behandelt vor dem Hintergrund der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 fordert. Dazu gehören neben den Informationen vor allem die eingesetzten Fahrzeuge und die Haltestellen bzw. Bahnhöfe.

In Kapitel 3 wird das aktuelle ÖPNV-Angebot im Landkreis dargelegt und in Hinblick auf das Fahrplanangebot (Netzstruktur und Angebotsumfang) und die Fahrgastzahlen analysiert.

Zum Beispiel:

In Kapitel 4 erfolgt eine Überprüfung und Entwicklungsvorhersage für die räumliche und zeitliche ÖPNV-Erschließung vor dem Hintergrund der in Kapitel 2 aufgezeigten Ziele der verschiedenen Konzepte. Zudem wird auf das Thema der Anschlusssicherung (Bus zu Bus oder Bus zu S-Bahn) und der Merkbarkeit des ÖPNV-Angebotes (vor allem des Fahrplanes) eingegangen. Hieraus werden erste Handlungsempfehlungen abgeleitet. Außerdem wird dargelegt, welche Informationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger bestehen und wie sich das Tarifsystem und die Verkaufsorganisation verändern werden. Abschließend wird der Umsetzungsstand der Maßnahmen festgehalten, die im vorherigen Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2007 festgehalten waren.

Übersicht:

Den größten Teil der Fortschreibung des Nahverkehrsplans bildet das Kapitel 5, in dem das Maßnahmenkonzept für das ÖPNV-Angebot im Landkreis festgehalten ist. Der erste Teil bezieht sich dabei auf die Qualitätsstandards des künftigen ÖPNV-Angebotes. Darin ist unter anderem die neue Definition der „ausreichenden Verkehrsbedienung“ im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) enthalten, einer der wichtigsten Punkte der Fortschreibung. Aufgegliedert sind die Angaben nach Hauptverkehrszeit (HVZ), Nebenverkehrszeit (NVZ) und Schwachverkehrszeit (SVZ) (die genauen Zeitdefinitionen finden sich in dem Kapitel). Auf der Basis wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis weiterentwickelt, die Definition legt den jeweiligen Standard fest.

Das Maßnahmenpaket I im Kapitel 5 befasst sich mit der Weiterentwicklung der ÖPNV-Anbindungen. Mit einem Wert von 97,43% (2017) liegen nahezu alle Adressen im Landkreis Fürstenfeldbruck im näheren ÖPNV-Einzugsbereich (maximal 400 Meter zur nächsten Bushaltestelle und / oder maximal 1500 Meter bis zum nächsten Bahnhof) und sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden. Es gibt also bereits ein sehr gutes Basisangebot, so dass in den nächsten Jahren die Zielsetzung eher in Richtung Angebotsoptimierung auf Basis der Nachfrage geht.

Im Maßnahmenpaket wird auf den Ausbau von Expressbuslinien eingegangen, es sind Handlungsoptionen zu den Linien X80, X800, X845, X900 und X920 enthalten. Darüber hinaus sind orts- und liniengebundene Projekte dargestellt, nämlich:
 

  • die Neukonzeption der Linien 872 und 875 in Maisach und Gernlinden,
  • die Einführung der Tangentiallinie 860 mit Überplanung der Ortslinien in Olching, Eichenau, Puchheim und Germering,
  • die Überarbeitung der Linie 871 zwischen Maisach und Egenhofen,
  • die Einführung der landkreisübergreifenden Tangentiallinie 821 (neu 810) zwischen Mammendorf und Geltendorf,
  • die Schaffung einer Busanbindung zwischen Germering und München-Freiham und
  • die Erschließung des Fliegerhorstgeländes mit dem ÖPNV.


Enthalten sind außerdem die Anbindung des AmperVerbandes in Olching und die Verkehrsorganisation des Busbahnhofes Fürstenfeldbruck auf Grund diverser Rückmeldungen aus den Fachworkshops.

Empfohlen wird auch der Ausbau des RufTaxi-Systems.
 

Im Maßnahmenpaket II geht es um die Umsetzung des Haltestellenstandards und der Barrierefreiheit an Haltestellen. Gemäß § 8 PBefG müssen Aufgabenträger für den ÖPNV (der Landkreis Fürstenfeldbruck) in ihren Nahverkehrsplänen die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel berücksichtigen, das jeweilige ÖPNV-Angebot bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Diese Thematik soll für die Bushaltestellen im Landkreis mittels eines einheitlichen und verbindlichen Standards geregelt werden. Hierzu wurden alle ca. 800 Haltestellen im Landkreis erfasst und anschließend entsprechend ihrer Ein- und Aussteigerzahlen und dem jeweiligen Umfeld (viel besuchte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Ver-sorgungseinrichtungen, Schulen, Pflegeheime, etc.) kategorisiert (von Kategorien A bis D). Jede Haltestelle soll über eine Mindestausstattung für Barrierefreiheit und Service (das sind generelle Ausstattungsmerkmale wie Informationen, Aufenthaltsflächen oder Beleuchtung) verfügen. Je höher eine Haltestelle kategorisiert ist, desto größer sind die Anforderungen an die Ausstattung, wobei für jede Kategorie ein Mindeststandard und ein Zielstandard definiert werden. So kann eine stufenweise Umsetzung leichter geplant werden. Zuständig für den Ausbau sind die jeweiligen Städte und Gemeinden.

Im Nahverkehrsplan wurde ein Umsetzungskonzept für den Ausbau der Haltestellen festgehalten. Das Konzept ist zeitlich gestaffelt, da nicht alle Haltestellen gleichzeitig ausgebaut werden können. Die Haltestellen mit der höchsten Kategorie in dem Ort zuerst, dann die anderen.

Die genaue Beschreibung für die Ausbauanforderungen findet sich in den zehn Unterkapiteln des Maßnahmenpakets II im Nahverkehrsplan. Die detaillierte Übersicht über alle Haltestellen mit ihrem jeweiligen aktuellen Ausbaustand und ihrer entsprechenden Kategorisierung im Haltestellenkataster ist im Anlagenteil 2 enthalten.

Das Maßnahmenpaket III umfasst die Themen Öffentlichkeitsarbeit, Beschwerde- und Qualitätsmanagement für den Landkreis-ÖPNV. Der Teil zur Öffentlichkeitsarbeit geht auf die aktuell erhältlichen Informationsmaterialien ein und zeigt auf, welche Möglichkeiten die Bürgerinnen und Bürger haben, um digital, telefonisch oder persönlich Auskünfte zu erhalten. Es wird jeweils eine Empfehlung für die zukünftige Entwicklung gegeben, ebenso für die von der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführten Aktionen und Veranstaltungen. Hervorzuheben sind hier die „Schnupperaktionen“ und das ÖPNV-Infopaket, die „mobile Wundertüte“. Zudem sind Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Tourismusstelle im Landratsamt, den Kommunen und dem MVV enthalten. Für das Beschwerde- und Qualitätsmanagement sind die jeweiligen Aufgabengebiete dargelegt, auch hier sind Maßnahmen zur Weiterentwicklung festgehalten.

Im Maßnahmenpaket IV geht es um Multimodalität (Nutzung verschiedener Verkehrsmittel in einem bestimmten Zeitraum) und alternative Antriebe. Zunächst wird auf das flächendeckende Konzept des Landkreises für Mobilitätsstationen eingegangen. Die Mobilitätsstationen sollen verschiedene Verkehrsangebote durch kurze Wege miteinander verknüpfen und dadurch dem Fahrgast mehr Flexibilität bei der Routenplanung lassen. Grundlegendes Merkmal soll die Verknüpfung von S-Bahn, Regional- und Stadtbussen, Radleihsystem und Carsharing-Angeboten sein, ergänzt durch Abstellmöglichkeiten für das eigene Fahrrad. Dadurch erhöht sich die Vielseitigkeit des Angebots und der ÖPNV kann besser auf die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen. Für jeden Fahrgast wird je nach Reisezweck die Planung eines individuellen Reiseweges ermöglicht: bei einem Einkauf geht es um Stauraum, bei einer Freizeitfahrt um Komfort und Spaß, bei beruflichen Wegen um die Reisezeit. Zudem sind Leih-Systeme rund um die Uhr an allen Tagen verfügbar.

An Mobilitätsstationen soll nicht nur ein je nach Standort sinnvolles Angebot etwa mit Leihrädern oder auch Carsharing-Autos geschaffen werden, es sind auch Informationssäulen vorgesehen. Außerdem sollten die Angebote der Mobilitätsstationen in das bestehende MVV-System (Tarif, App, Chipkarte, Homepage, Hotline) integriert werden.

Zudem werden die Verknüpfung von Elektromobilität mit den Mobilitätsstationen sowie der Einsatz alternativer Antriebe im ÖPNV beschrieben. Auch hier werden Maßnahmen abgeleitet.

Das Maßnahmenpaket V befasst sich mit der Mobilitätskarte und dem Vertrieb. Im Fokus steht hauptsächlich die Einführung der Chipkarte im MVV (siehe Bild der Vorderseite unten) seit April 2019. Die Chipkarte ist fälschungssicher, langlebig und datengeschützt. Deshalb sollen schrittweise alle verschiedenen Fahrkarten im MVV-Gebiet auf Chipkarte umgestellt werden. Damit gibt es dann zwei Möglichkeiten für die Fahrkartennutzung: entweder man nutzt die Smartphone-App des MVV, die ist schnell und flexibel, oder man nutzt die Chipkarte, die ist diskriminierungsfrei und anonym.


Das Ziel ist es, die Chipkarte zu einer Mobilitätskarte weiterzuentwickeln, auf die neben Fahrkarten etwa auch Eintrittskarten für öffentliche Einrichtungen wie Museen oder Bäder geladen oder bei-spielsweise Bücher in der Bücherei ausgeliehen werden können.
Außerdem ermöglicht die Chipkarte in einem weiteren Schritt, den Entfernungstarif umzusetzen.
 

Kapitel 6 gibt eine kurze Übersicht zu den Umsetzungsstufen für die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen.

Vom neuen Nahverkehrsplan können Sie hier den Textteil und den Anlagenteil 1 einsehen. Der Anlagenteil 2, das Haltestellenkataster, dient als internes Planungsinstrument für die Landkreiskommunen und das Landratsamt und kann aus Datenschutzgründen bezüglich der enthaltenen Fotos nicht veröffentlicht werden.

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