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Vereinspauschale
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23, 44 und 59 Bayerische Haushaltsordnung) Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine (Vereinspauschale). Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der allgemeinen Fördervoraussetzungen (Abschnitt A der Sportförderrichtlinien).
Antragstellung 2027:
Ab Februar 2027 finden Sie hier wieder die Links zum Antrag auf die Vereinspauschale für das Jahr 2027.
Sie haben noch Fragen rund um die Vereinspauschale, oder Sie haben noch nie einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale eingereicht und benötigen weitere Informationen, dann erreichen Sie uns unter sportfoerderung@lra-ffb.de oder per Telefon unter 08141/519-373, Frau Melcher.
