- Bürgerservice08141-519 999
Gleichstellungsstelle
Beratung
Alle Landkreisbürgerinnen und -bürger, die sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt fühlen oder die sich für die Gleichberechtigung engagieren wollen, können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden:
- Für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen
- Für soziale Gerechtigkeit und materielle Sicherheit
- Für die gerechte Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit
- Für gleiche Chancen in Ausbildung und Beruf für Mädchen und Frauen
- Für einen gewaltfreien Umgang in Beziehungen
Die Beratungen sind vertraulich und freiwillig. Falls Lösungswege nur im Verbund mit anderen Personen oder Stellen möglich sind, wird nur mit Einverständnis der Ratsuchenden mit diesen Stellen zusammengearbeitet. Vorteilhaft ist eine telefonische Terminvereinbarung. Treffen sind, falls erforderlich, auch außerhalb des Landratsamtes möglich.