Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gutachterausschuss und Grundstücksverkehr
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Bodenrichtwerte und Geschäftsstellenbericht

Bodenrichtwerte und Geschäftsstellenbericht

Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt der Gutachterausschuss für den Landkreis Fürstenfeldbruck die Richtwerte. Basis für die Ableitung der Bodenrichtwerte sind die in der Kaufpreissammlung ausgewerteten Kauffälle. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für erschließungsbeitrags- und abgabenfreies, unbebautes, baureifes Bauland für Wohnnutzung, gemischte Nutzung und Gewerbe.

Für landwirtschaftliche Flächen werden Richtwerte in gesonderten Zonen ermittelt.

Bodenrichtwerte sind eine Orientierungshilfe für den interessierten Laien und dienen dem Fachmann, der diese Werte modifizieren kann, als Berechnungsgrundlage für Gutachten. Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch in steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Jedermann kann gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Bei Auskünften über die Bodenrichtwerte handelt es sich um eine kostenpflichtige Amtshandlung. Es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt.

 

Geschäftsstellenberichte:

Der aktuelle Geschäftsstellenbericht kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen eine Gebühr von 50,-- € angefordert oder über das Portal (www.boris-bayern.de) online bezogen werden.

Für ältere Geschäftsstellenberichte wird eine Gebühr von 30,-- € erhoben. Unter Downloads steht eine Leseprobe des aktuellsten Berichts zur Verfügung.

 

Im Geschäftsstellenbericht finden Leser viele Informationen zum  Grundstücksmarkt im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Die folgende Abbildung ist aus dem aktuellen Bericht und zeigt Transaktionsentwicklungen.

Abbildung: Transaktionsentwicklungen

Antrag auf Bodenrichtwertauskunft/Geschäftsstellenbericht

 

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 sind online verfügbar.

Die nächste Bodenrichtwertableitung findet regulär zum Stichtag 01.01.2024 statt. Diese sind dann ab dem dritten Quartal 2024 veröffentlicht und bestellbar.

Das Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012 sieht für "Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV über die Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach § 13 BayGaV" folgenden allgemeinen und neuen Gebührenrahmen vor:

"20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung, je übermittelten Bodenrichtwert oder je übermitteltes wertermittlungsrelevantes Datum."

Es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt.

 

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck legt aufgrund des Kostenverzeichnisses folgenden Gebührenrahmen fest:

wertDaten
je Gebäudefaktor85,-- €
  
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte
je Bodenrichtwert

25,-- €

  

Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung
(nur für vereidigte oder zertifizierte Sachverständige)

je Vergleichspreis

25,-- €

 

 

Verpflichtungserklärung50,-- €
  

 

Eine Änderung oder weitere Anpassung des Gebührenrahmens behält sich der Gutachterausschuss vor.

Der Gutachterausschuss behält sich ferner einen höheren Gebührenansatz vor, wenn der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten das übliche Maß im Einzelfall erheblich übersteigt.

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