Landratsamt Fürstenfeldbruck
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Bürgerservice08141-519 999

Versammlungen

Wer eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel veranstalten will, muss dies beim Landratsamt mindestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntmachung der Versammlung anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Samstage, Sonn- und Feiertage in dieser Fristberechnung nicht berücksichtigt werden.

Denken Sie daher daran, die Anzeige rechtzeitig an das Landratsamt zu schicken. Die Anzeige wird in der Regel von der Behörde bestätigt, sie kann jedoch mit Auflagen verbunden werden, z.B. um verkehrstechnische Regelungen zu treffen oder um den Schutz der Teilnehmer zu gewährleisten. In der Anzeige sind mindestens folgende Daten anzugeben:

  • Veranstalter, Leiter und ggf. stellvertretender Leiter der Versammlung mit ihren persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsname, Anschrift, möglichst auch telefonische Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse).
  • Versammlungsort, ggf. Wegstrecke
  • Vorgesehener Beginn und Ende der Versammlung (Datum und Uhrzeit)
  • Anlass/Thema
  • Erwartete Teilnehmerzahl
  • Kundgebungsmittel bzw. technische Hilfsmittel (z.B. Bühnen, Fahrzeuge, Lautsprecheranlagen, Transparente)
  • Vorgesehene Anzahl von Ordnern

Verwenden Sie für die Anmeldung einer Versammlung bitte das in der Infobox rechts (unter Downloads) dafür vorgesehene Formular, darin werden alle relevanten Daten abgefragt. Insbesondere bei Veranstaltungen mit großer Teilnehmerzahl oder bei Versammlungen, die  Straßensperrungen erfordern, empfehlen wir, möglichst frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. In diesen Fällen kann ein Kooperationsgespräch zwischen Veranstalter, Polizei, Gemeinde und Landratsamt erforderlich sein, um einen reibungslosen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten.

Die Anmeldung einer Versammlung kann auch online über das Bayernportal erfolgen. Für die Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät/Smartphone und die AusweisApp:

Online-Versammlungsanzeige

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