Landratsamt Fürstenfeldbruck
Führerschein
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Aktuelles

Ihre Fahrerlaubnisbehörde informiert Sie über gesetzliche Änderungen und andere Neuigkeiten:

 

Um die Rückstände zügiger abarbeiten zu können, wird der Schalterbereich der Führerscheinstelle ab 08.05.2024 immer mittwochs für den Publikumsverkehr geschlossen. Es werden hierfür dienstags zusätzliche Termine freigeschaltet. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

 

Folgende dringende Bitte an Sie in Ihrem eigenen Interesse

 

Antrag auf Erteilung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 78 oder 197

Antragsteller/Antragstellerinnen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B werden gebeten, bereits bei Antragstellung mitzuteilen, ob die Ablegung der Fahrprüfung auf Automatikgetriebe ohne oder mit Fahrerschulung gewünscht wird. Bei späterer Änderung ist mit einer großen zeitlichen Verzögerung für die Ablegung der Fahrprüfung zu rechnen.

 

Ärztliche Untersuchungen nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Nachweis nur noch mit aktuell gültigen Vordrucken

Zum 01.06.2022 wurde die Musterbescheinigung zur ärztlichen Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert. Bis dato wurden noch ältere Formulare als Übergangslösung anerkannt. Ab 01.04.2023 endet diese Regelung. Untersuchungsnachweise, die ab diesem Zeitpunkt noch mit nicht mehr aktuellen Formularen ausgestellt werden, können nicht mehr anerkannt werden.

Die aktuellen Formulare finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads". Bitte machen Sie ggf. die gewählte Arztpraxis darauf aufmerksam.

 

Wichtiger Hinweis zu ukrainischen Führerscheinen:

Am 27.07.2022 trat die EU – Verordnung 2022/1280 in Kraft. Es gilt Folgendes:

Gültige ukrainische Führerscheine von Inhaber/innen, welchen gemäß Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG i. V. m. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 vorübergehender oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird, werden im gesamten EU – Gebiet anerkannt, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist hier nicht erforderlich.

Abgelaufene, erstmalig in der Ukraine ausgestellte Führerscheine gelten in der Ukraine weiter gemäß dem Erlass des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 184 vom  3. März 2022 während der Dauer des Kriegsrechts und ein Jahr danach. Damit dürfen Inhaber/innen solcher abgelaufener Führerscheine auch in der Europäischen Union weiter im genannten zeitlichem Rahmen Fahrzeuge führen, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Dokumente, die verloren gegangen sind oder gestohlen wurden bzw. nur digital vorliegen, können derzeit nur unter speziellen Voraussetzungen anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen telefonisch oder per E-Mail an uns, zur Klärung welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.

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