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Aktuelles
Ihre Fahrerlaubnisbehörde informiert Sie hier über neueste Bestimmungen
Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine Ausführliche Informationen über das Verfahren zur Umschreibung ausländischer Führerscheine erhalten Sie ab sofort hier. Mithilfe der Spracheneinstellung, die Sie oben rechts auf der Homepage finden, ist es möglich, sich die Seiteninhalte in einer anderen Sprache anzeigen zu lassen.
Wegfall der amtlichen Meldebestätigung: Die Fahrerlaubnisbehörde verzichtet ab sofort bei allen Antragsverfahren auf die generelle Vorlage einer Meldebestätigung durch die Wohnsitzgemeinde. In Ausnahmefällen kann dennoch eine Meldebescheinigung gefordert werden.
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196: Seit 31.12.2019 haben Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B die Möglichkeit auch Motorräder der Klasse A1 (Leichtkrafträder bis 125 cm3) ohne zusätzliche Führerscheinprüfung zu führen. Hierzu wurde die Schlüsselzahl 196 eingeführt. Die Berechtigung zum Führen der genannten Fahrzeuge gilt nur im Inland. Es handelt sich nicht um eine Erteilung der vollwertigen Klasse A1. Demnach sind die Aufstiegsregelungen für die Motorradklassen nicht anwendbar. Voraussetzungen für eine Eintragung der Schlüsselzahl 196:
- Mindestalter 25 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten bei einer Fahrschule
Nähere Informationen zur Eintragung der Schlüsselzahl 196 erhalten Sie im Menü Fahrerlaubnisklassen.
Stufenweiser Pflichtumtausch: 2019 hat der Bundesrat beschlossen, den stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Nähere Informationen zum Pflichtumtausch erhalten Sie hier.
Öffnungsz.
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Dienststelle Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Ring 1
Gewerbegebiet Hasenheide
82256 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch unter 08141/519-836) möglich sind.
Kontakt
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Dienststelle Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Rudolf-Diesel-Ring 1
Gewerbegebiet Hasenheide
82256 Fürstenfeldbruck
Erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle Rudolf-Diesel-Ring mit Bus 815 von und zur S4, oder Bus 836 von und zur S4 und S3, sowie Haltestelle Am Hardtanger mit Buslinie 873 ebenfalls zur S4 und S3.
Allgemeine Fragen, Erteilung | 08141 519-836 |
Neuerteilung einer Fahr- | Buchstaben A-L: 08141 519-835 Buchstaben M-Z: 08141 519-840 |
Fahreignungs- |
Buchstaben A-L: 08141 519-228 Buchstaben M-Z: 08141 519-151
|
Andere Fahr- |
08141 519-440 |
Punkte-/Probe- |
08141 519-841 |
Fahrlehrer- |
08141 519-837 |
Ausnahmege- | 08141 519-440 |
Fax | 08141 519-846 |
Downloads
Eine Übersicht aller Downloads finden Sie hier:
Augenärtzliches Gutachten/Zeugnis
Augenärztliches Gutachten/Zeugnis durch einen Arzt für Betriebsmedizin
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheins
Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Antrag auf Umtausch/Umstellung neuer Kartenführerschein
Antrag zur Bestimmung des Prüfortes für die praktische Prüfung
Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis
Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Mehrsprachige Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine von Staaten der EU/EWR
Mehrsprachige Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine anderer Staaten