Landratsamt Fürstenfeldbruck
Führerschein
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Aktuelles

Ihre Fahrerlaubnisbehörde informiert Sie über gesetzliche Änderungen und andere Neuigkeiten:

 

Untersuchungen nach Anlage 5 der FeV:

Nachweis nur noch mit aktuell gültigen Vordrucken

Zum 01.06.2022 wurde die Musterbescheinigung zur ärztlichen Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geändert. Bis dato wurden noch ältere Formulare als Übergangslösung anerkannt. Ab 01.04.2023 endet diese Regelung. Untersuchungsnachweise, die ab diesem Zeitpunkt noch mit nicht mehr aktuellen Formularen ausgestellt werden, können nicht mehr anerkannt werden.

Die aktuellen Formulare finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads". Bitte machen Sie ggf. die gewählte Arztpraxis darauf aufmerksam.

 

Wichtiger Hinweis zu ukrainischen Führerscheinen:

Am 27.07.2022 trat die EU – Verordnung 2022/1280 in Kraft. Es gilt Folgendes:

Gültige ukrainische Führerscheine von Inhaber/innen, welchen gemäß Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG i. V. m. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 vorübergehender oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird, werden im gesamten EU – Gebiet anerkannt, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist hier nicht erforderlich.

Abgelaufene, erstmalig in der Ukraine ausgestellte Führerscheine gelten in der Ukraine weiter gemäß dem Erlass des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 184 vom  3. März 2022 während der Dauer des Kriegsrechts und ein Jahr danach. Damit dürfen Inhaber/innen solcher abgelaufener Führerscheine auch in der Europäischen Union weiter im genannten zeitlichem Rahmen Fahrzeuge führen, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Dokumente, die verloren gegangen sind oder gestohlen wurden bzw. nur digital vorliegen, können derzeit nicht anerkannt werden.

 

Ferner haben wir folgende dringende Bitten in Ihrem eigenen Interesse

 

B197

Antragsteller/Antragstellerinnen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B werden gebeten, bereits bei Antragstellung mitzuteilen, ob die Ablegung der Fahrprüfung auf Automatikgetriebe mit Fahrerschulung gewünscht wird.

 

Abholtermine / Direktversand durch die Bundesdruckerei

UmAbholterminemöglichst auf jene Personen zu beschränken, die dazu keine Alternative haben (Erteilung, Erweiterung, Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit), wird dringend ersucht, die Möglichkeit des Direktversandes zu wählen. Ein zeitnaher Abholtermin für Anträge, für die ein Abschluss per Direktversand angeboten wird, kann derzeit nicht garantiert werden.

 

Direktversand:

Es besteht die Möglichkeit, sich den neuen Kartenführerschein von der Bundesdruckerei direkt zusenden zu lassen. Dies gilt für alle Anträge, die keine Veränderung bei den Fahrerlaubnisklassen (Erteilung, Erweiterung, Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit) nach sich ziehen. Dies erfolgt, wenn Sie sich im Antrag damit einverstanden erklären. Hierfür fällt eine Gebühr von 5,00 € an, die überwiegend die Versandkosten der Bundesdruckerei deckt.

Führerscheine, die den Erwerb der ersten, einer neuen oder eine Wiedererteilung einer Fahrerlaubnisklasse ausweisen, sind nach wie vor abzuholen, da ein Aushändigungsdatum zu dokumentieren ist.

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