- Bürgerservice08141-519 999
Bauamt
Abteilungsleitung - Recht: Christof Gregor
Abteilungsleitung - Technik, Kreisbaumeisterin: Karin Volk
Referatsleitung - Verwaltung: Irmgard Zach
Referatsleitung - Technik: Michael Pfeiffer
Eine der Kernaufgaben des Bauamts ist die Genehmigung von Bauvorhaben. Wir möchten Sie als Bauherrn unterstützen, das richtige Verfahren auszuwählen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Verfahren.
Ein vollständiger Bauantrag beschleunigt das Verfahren von Anfang an!
Seit dem 01.10.2022 sind baurechtliche Anträge direkt beim Landratsamt Fürstenfeldbruck entweder digital über das BayernPortal, per Post, als Einwurf in den Briefkasten des Landratsamtes oder durch Abgabe im Bürgerservice-Zentrum und nicht mehr bei der Gemeinde einzureichen.
Ausnahmen:
Genehmigungsfreistellungsverfahren, isolierte Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. von örtlichen Bauvorschriften jeweils in Papierform.
Diese sind weiterhin direkt bei den zuständigen Gemeinden/Städten einzureichen.
Antragsart
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Einreichungsform |
Einzureichen bei |
| Papierform |
Landratsamt |
Freistellungsverfahren |
digital über BayernPortal | Gemeinde (informiert Landratsamt, mit Unterlagen) ________________________ Landratsamt (Weiterleitung an Gemeinde zur Entscheidung) |
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_________________________
| Gemeinde __________________________ |
| Papierform oder digital über BayernPortal | Landratsamt (informiert Gemeinde mit Angabe Tag des Einreichens) |
Die Links zum BayernPortal für die unterschiedlichen Antragsarten finden Sie unter Digitaler Bauantrag.
Das Bauamt im Landratsamt Fürstenfeldbruck bietet für die Bauherrn den Service, den Stand des Genehmigungsverfahrens unter Bauverwaltung Online abzufragen. Dies gilt für alle Anträge, die ab dem 01.10.2022 beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eingegangen sind und für die Sie Zugangsdaten erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt für die Bearbeitung von Bauanträgen im Landkreis Fürstenfeldbruck zuständig ist, mit Ausnahme der Stadtgebiete Fürstenfeldbruck und Germering!
Das Bauamt ist nicht nur als Genehmigungsbehörde, sondern auch als Bauaufsichtsbehörde z.B. für die Bauüberwachung zuständig.
Darüber hinaus ist beim Bauamt die Untere Denkmalschutzbehörde angesiedelt. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Denkmalschutz.