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Denkmalschutz
Informationen zu Bau- und Bodendenkmälern erhalten Sie über:
Bayerischer Denkmal-Atlas.
Baudenkmal
Jede (auch baurechtlich verfahrensfreie) bauliche Maßnahme an einem Baudenkmal und/oder deren Ausstattung bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen ist die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit dem Bauantrag zu beantragen. Die hierfür einzureichenden Unterlagen sind individuell auf die Maßnahmen auszurichten (Planung, Maßnahmenbeschreibung, Bestandsdarstellung, alte Baugenehmigungen etc). Auch hier ist es sinnvoll, sich mit erfahrenen Planern in Verbindung zu setzen. In Abhängigkeit von der Art der Maßnahme sind dem Erlaubnisantrag Baudenkmal in der Regel folgende Unterlagen beizulegen:
Bei allen Maßnahmen
- Lageplan 1:1000 mit Darstellung des Bereiches der Maßnahme
Erlaubnisanträge und Bauanträge bei Einzeldenkmälern
- Detaillierter Maßnahmenkatalog mit Angabe der Materialien und Farben, bei größeren Maßnahmen vorzugsweise in Form eines Raumbuches
- Fotos als Bestandsdokumentation
- Planzeichnungen, aus denen eindeutig Bestand und Maßnahmen hervorgehen
- Eventuell Detailzeichnung (z.B. Fenster)
- Eventuell statisches Gutachten
- Eventuell Befunduntersuchung
Bauanträge im Ensemble
- Detaillierter Maßnahmenkatalog mit Angabe der Materialien für Fassaden und Dach
- Fotos als Dokumentation der Bestandssituation des Gebäudes und der Gebäude des Ensembles.
- Eventuell Detailzeichnung (z.B. Fenster)
Bauanträge Nähefälle
- Fotos als Bestandsdokumentation der Situation vor der Maßnahme auch in Bezug zu Baudenkmälern in der Nähe
- Angabe der Materialien in Bezug auf Fassaden und Dach
Abbruch im Ensemble
- Fotos als Bestandsdokumentation des abzubrechenden Gebäudes sowie von den Gebäuden des Ensembles.
- Evtl. Aufmass des Bestandes
Bodendenkmal
Vor jeder baulichen Maßnahme im Bereich oder in der Nähe eines Bodendenkmals, sowie in sogenannten Altortbereichen muss eine Grabung durchgeführt werden. Diese ist im Allgemeinen von einer Fachfirma durchzuführen und bedarf einer Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis kann bereits vor einer evtl. Baugenehmigung beantragt werden.
Dem Erlaubnisantrag Bodendenkmal sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Lageplan M 1:1000 mit Darstellung der Baumaßnahme
- Lageplan M 1:500 des Grabungsbereiches
Öffnungsz.
Bauamt Untere Denkmalschutzbehörde
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt:
Ab Haltestelle Landratsamt
mit Bus 815 oder 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4
Öffnungszeiten
Telefonisch - für Terminvereinbarung bzw. Rückruf | |
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwochs für Publikumsverkehr (Besprechungen und Telefonate) geschlossen, in unaufschiebbaren Fällen steht Ihnen unter Tel.-Nr. 08141/ 519 - 142 ein Ansprechpartner des Bauamtes zur Verfügung | |
Persönlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Kontakt
Bauamt Untere Denkmalschutzbehörde
Vorzimmer | Tanja Sedlmeir |
Telefon | 08141 519-423 |
Tanja Sedlmeir | |
Technik | Karin Volk |
Telefon | 08141 519-5612 |
Karin Volk | |
Vertretung | Michael Pfeiffer |
Telefon | 08141 519-468 |
Michael Pfeiffer | |
Verwaltung | Sachbearbeiter der zuständigen Arbeitsgruppen |
Assistenz | Assistenzkräfte der zuständigen Arbeits- gruppen |
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