Landratsamt Fürstenfeldbruck
Denkmalschutz
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Denkmalschutz

Informationen zu Bau- und Bodendenkmälern erhalten Sie über:
Bayerischer Denkmal-Atlas

 

Jede (auch baurechtlich verfahrensfreie) bauliche Maßnahme an einem Baudenkmal und/oder deren Ausstattung bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen ist die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit dem Bauantrag zu beantragen. Die hierfür einzureichenden Unterlagen sind individuell auf die Maßnahmen auszurichten (Planung, Maßnahmenbeschreibung, Bestandsdarstellung, alte Baugenehmigungen etc). Auch hier ist es sinnvoll, sich mit einem erfahrenen Entwurfsverfasser in Verbindung zu setzen. In Abhängigkeit von der Art der Maßnahme sind dem  Erlaubnisantrag Baudenkmal  in der Regel folgende Unterlagen beizulegen:

 

Bei allen Maßnahmen

  • Lageplan 1:1000 mit Darstellung des Bereiches der Maßnahme

 

Erlaubnisanträge und Bauanträge bei Einzeldenkmälern

  • Detaillierter Maßnahmenkatalog mit Angabe der Materialien und Farben, bei größeren Maßnahmen vorzugsweise in Form eines Raumbuches
  • Fotos als Bestandsdokumentation
  • Planzeichnungen, aus denen eindeutig Bestand und Maßnahmen hervorgehen
  • Eventuell Detailzeichnung (z.B. Fenster)
  • Eventuell statisches Gutachten
  • Eventuell Befunduntersuchung

 

Bauanträge im Ensemble

  • Detaillierter Maßnahmenkatalog mit Angabe der Materialien für Fassaden und Dach
  • Fotos als Dokumentation der Bestandssituation des Gebäudes und der Gebäude des Ensembles.
  • Eventuell Detailzeichnung (z.B. Fenster)

 

Bauanträge Nähefälle

  • Fotos als Bestandsdokumentation der Situation vor der Maßnahme auch in Bezug zu Baudenkmälern in der Nähe
  • Angabe der Materialien in Bezug auf Fassaden und Dach

 

Abbruch im Ensemble

  • Fotos als Bestandsdokumentation des abzubrechenden Gebäudes sowie von den Gebäuden des Ensembles.
  • Evtl. Aufmass des Bestandes

Vor jeder baulichen Maßnahme im Bereich oder in der Nähe eines Bodendenkmals, sowie in sogenannten Altortbereichen muss eine Grabung durchgeführt werden. Diese ist im Allgemeinen von einer Fachfirma durchzuführen und bedarf einer Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis kann bereits vor einer evtl. Baugenehmigung beantragt werden.

Dem  Erlaubnisantrag Bodendenkmal sind folgende Unterlagen beizulegen: 

  • Lageplan M 1:1000 mit Darstellung der Baumaßnahme
  • Lageplan M 1:500 des Grabungsbereiches
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