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Kaminkehrerwesen
Das Monopol von Bezirkskaminkehrermeistern zur Ausführung sämtlicher Schornsteinfegertätigkeiten in seinem Kehrbezirk gibt es nicht mehr. Nach aktueller Rechtslage sind den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern nur die hoheitlichen Tätigkeiten vorbehalten, etwa die Feuerstättenschau, der Erlass des Feuerstättenbescheids, anlassbezogene Überprüfungen, Bauabnahmen und Ersatzvornahmen. Außerdem haben bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger das Kehrbuch für ihren Bezirk zu führen und die fristgemäße Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten zu überwachen.
Für jeden Kehrbezirk bestellt die Regierung von Oberbayern einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, der in diesem Bereich sieben Jahre für die hoheitlichen Tätigkeiten zuständig ist. Das Landratsamt verantwortet die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der Ausführung ihrer hoheitlichen Aufgaben. Eine Übersicht der Kehrbezirke und der dort zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden Sie im Bayernatlas.
Die nicht hoheitlichen Aufgaben, wie beispielsweise die Mess-, Kehr- und Überprüfungsarbeiten, unterliegen dem freien Wettbewerb. Neben dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kann jeder andere Betrieb, der in Deutschland handwerksrechtlich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten berechtigt ist, diese freien Arbeiten ausführen. Befugt sind solche Betriebe, die für diese Tätigkeiten in die Handwerksrolle eingetragen sind oder auf Grundlage des EU-Rechts grenzüberschreitende Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk ausführen dürfen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt auf seiner Internetseite ein Schornsteinfegerregister, anhand dessen nachvollzogen werden kann, ob ein Betrieb die Voraussetzung für die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt.
Die Preise für die sich im Wettbewerb befindlichen Schornsteinfegerarbeiten sind frei verhandelbar. Für die hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gilt bundesweit einheitlich das Gebührenverzeichnis der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie für die Ausstellung von Bescheinigungen nach der Bayerischen Bauordnung das Kostenverzeichnis.
Informieren Sie sich über das Schornsteinfegerhandwerk auch auf den Internetseiten der Kaminkehrerinnung Oberbayern .
