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Führerschein
Bitte beachten Sie aktuell:
Betrifft Fahreignungsüberprüfung von Bewerbern/innen!:
Die Bearbeitungszeiten sind aufgrund anhaltender Personalknappheit ungewöhnlich lange. Wir bitten Sie daher, auf telefonische Nachfragen zu verzichten, da dies die Bearbeitung weiter verzögert. Bitte nutzen Sie unsere E-Mail-Adresse oder unser Kontaktformular.
Die Fahrerlaubnisbehörde bittet um Verständnis. Vielen Dank.
Unterstützung durch das Bürgerservicezentrum:
Anträge auf Pflichtumtausch, Ersatzführerschein oder Internationalen Führerschein können Sie auch ohne Termin im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes Fürstenfeldbruck in der Eingangshalle des Haupthauses in der Münchner Straße 32 in Fürstenfeldbruck stellen.
Vorsprachen:
Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist generell nur mit vorheriger Terminreservierung möglich.
Termine können Sie über die Online-Terminreservierung bequem von zu Hause buchen.
Eine Terminbuchung ist bis zu 2 Wochen im Voraus möglich, dies gewährleistet eine zeitnahe Verfügbarkeit eines Termins.
Wichtiger Hinweis zu ukrainischen Führerscheinen:
Am 27.07.2022 trat die EU – Verordnung 2022/1280 in Kraft. Es gilt Folgendes:
Gültige ukrainische Führerscheine von Inhaber/innen, welchen gemäß Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG i. V. m. dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 vorübergehender oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird, werden im gesamten EU – Gebiet anerkannt, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist hier nicht erforderlich.
Abgelaufene, erstmalig in der Ukraine ausgestellte Führerscheine gelten in der Ukraine weiter gemäß dem Erlass des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 184 vom 3. März 2022 während der Dauer des Kriegsrechts und ein Jahr danach. Damit dürfen Inhaber/innen solcher abgelaufener Führerscheine auch in der Europäischen Union weiter im genannten zeitlichem Rahmen Fahrzeuge führen, solange der persönliche Schutzstatus besteht. Eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Dokumente, die verloren gegangen sind oder gestohlen wurden bzw. nur digital vorliegen, können derzeit nur unter speziellen Voraussetzungen anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen telefonisch oder per E-Mail an uns, zur Klärung welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.
