- Bürgerservice08141-519 999
Führerschein
Bitte beachten Sie aktuell:
Betrifft Fahreignungsüberprüfung von Bewerbern/innen und Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entziehung!
Die Bearbeitungszeiten sind aufgrund anhaltender Personalknappheit ungewöhnlich lange. Vorhandene Rückstände wie auch neu eingehende Anträge werden behelfsweise auf mehrere Mitarbeiter/innen zur Bearbeitung aufgeteilt. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang und soweit möglich nach Dringlichkeit. Antragsteller werden von den derzeit zuständigen Mitarbeitern kontaktiert.
Die Fahrerlaubnisbehörde bittet um Verständnis. Vielen Dank.
Änderung Öffnungszeiten:
Um rückständige Anträge zügiger abarbeiten zu können, wird ab 08.05.2024 der Mittwoch, bis auf Weiteres, komplett für den Publikumsverkehr geschlossen sein. Telefonisch sind wir trotzdem erreichbar.
Im Gegenzug werden am Dienstag weitere Möglichkeiten der Terminreservierung zur Verfügung gestellt. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf die Terminreservierung.
Die Fahrerlaubnisbehörde erhofft sich hierdurch eine effizientere Nutzung ihrer Kapazitäten.Es wird dringend darum gebeten, von Nachfragen über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages Abstand zu nehmen, da die Beantwortung dieser Anfragen Kapazitäten binden, die für die Sachbearbeitung benötigt werden.
Postalische und online eingereichte Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet.
Nach der Antragsbearbeitung wird Ihnen Ihr alter Führerschein mit dem Gültigkeitsstempel zurückgeschickt.
Unterstützung durch das Bürgerservicezentrum:
Anträge auf Pflichtumtausch, Ersatzführerschein oder Internationalen Führerschein können Sie auch ohne Termin im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes Fürstenfeldbruck in der Eingangshalle stellen.
Vorsprachen:
Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist generell nur mit vorheriger Terminreservierung möglich.
Termine können Sie über die Online-Terminreservierung bequem von zu Hause buchen.
Eine Terminbuchung ist bis zu 2 Wochen im Voraus möglich, dies gewährleistet eine zeitnahe Verfügbarkeit eines Termins.
Pflichtumtausch:
Bis zum 19.01.2026 müssen unbefristete deutsche Kartenführerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 erteilt worden sind.
Das gilt auch dann, wenn der unbefristete Kartenführerschein bereits zwischen den Jahren 1999 und 2013 schon umgetauscht wurde oder in diesen Jahren Fahrerlaubnisklassen erteilt wurden (Erweiterung der Fahrerlaubnis). Die jeweilige Umtauschfrist richtet sich ab der aktuellen Jahresstaffel nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführescheins.
Inhaber/innen von Papierführerscheinen, die noch nicht umgetauscht haben, werden auf Folgendes hingewiesen:
- Papierführerscheine sind nur dann noch gültig, wenn deren Inhaber/innen vor 1953 geboren sind. Die Umtauschpflicht endet am 19.01.2033.
- Alle anderen Papierführerscheine sind bereits ungültig! Das ungültige Dokument an sich hat zwar keine Auswirkung auf das Bestehen der Fahrerlaubnis hat, jedoch begeht, wer ohne gültiges Führerscheindokument angetroffen wird, eine Ordnungswidrigkeit. Ferner kann es vor allem außerhalb Deutschlands zu Problemen kommen. Es wird dringend angeraten, Papierführerscheine umtauschen zu lassen.
Wichtiger Hinweis für die Inhaber/innen von umtauschpflichtigen Führerscheinen:
Für die jeweilige Jahresstaffel der Umtauschpflicht ist weiterhin mit großen Antragsmengen zu rechnen. Im eigenen Interesse bitten wir DRINGEND, den Antrag vor dem Herbst 2025 zu stellen. Der Pflichtumtausch kann während des ganzen Jahres erledigt werden. Je näher der Antrag zum Stichtag zu (jeweils 19.01.) gestellt wird, desto weniger kann eine zügige Bearbeitung garantiert werden
Weitere Informationen zum Pflichtumtausch finden Sie auf dieser Seite!