- Bürgerservice08141-519 999
Führerschein
Bitte beachten Sie aktuell:
Wir sind umgezogen!!!
Sie finden uns ab dem 17.09.2024 wieder am Rudolf-Diesel-Ring 1 (Gewerbegebiet Hasenheide) in Fürstenfeldbruck!
Änderung Öffnungszeiten:
Um rückständige Anträge zügiger abarbeiten zu können, wird ab 08.05.2024 der Mittwoch, bis auf Weiteres, komplett für den Publikumsverkehr (auch telefonisch) geschlossen sein. Im Gegenzug werden am Dienstag weitere Möglichkeiten der Terminreservierung zur Verfügung gestellt. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf die Terminreservierung.
Die Fahrerlaubnisbehörde erhofft sich hierdurch eine effizientere Nutzung ihrer Kapazitäten.Es wird dringend darum gebeten, von Nachfragen über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages Abstand zu nehmen, da die Beantwortung dieser Anfragen Kapazitäten binden, die für die Sachbearbeitung benötigt werden.
Postalisch und online eingereichte Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet.
Nach der Antragsbearbeitung wird Ihnen Ihr alter Führerschein mit dem Gültigkeitsstempel zurückgeschickt.
Unterstützung durch das Bürgerservicezentrum:
Anträge auf Pflichtumtausch, Ersatzführerschein oder Internationalen Führerschein können Sie auch ohne Termin im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes Fürstenfeldbruck in der Eingangshalle stellen.
Vorsprachen:
Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist generell nur mit vorheriger Terminreservierung möglich.
Termine können Sie über die Online-Terminreservierung bequem von zu Hause buchen.
Eine Terminbuchung ist bis zu 2 Wochen im Voraus möglich, dies gewährleistet eine zeitnahe Verfügbarkeit eines Termins.
Pflichtumtausch:
Bis zum 19.01.2025 müssen deutschen Papierführerscheine (grau/rosa) umgetauscht werden, deren Inhaber/in Jahrgang 1953 oder jünger sind.
Die Jahrgänge vor 1953 sind verpflichtet das Papierdokument bis zu 19.01.2033 ersetzen zu lassen.
Wurde der Papierführerschein zwischen den Jahren 1999 und 2013 schon umgetauscht oder in diesen Jahren Fahrerlaubnisklassen erteilt bzw. erweitert, sind diese Führerscheine auch von dem Pflichtumtausch betroffen. Deren Umtauschfristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführescheins.
Wichtiger Hinweis für die Inhaber/innen von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge ab 1971 (Stichtag 19.01.2025)
Für die laufende Jahresstaffel der Umtauschpflicht ist erneut mit einer großen Antragsmenge zu rechnen. Im eigenen Interesse bitten wir DRINGEND, den Antrag vor dem Herbst 2024 zu stellen. Der Pflichtumtausch kann während des ganzen Jahres erledigt werden.
Weitere Informationen zum Pflichtumtausch finden Sie auf dieser Seite!