Landratsamt Fürstenfeldbruck
KFZ-Zulassung
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Hinweise für Händler und Großkunden

Hinweise für Händler und Großkunden

Großkunden insbesondere Händler und Zulassungsdienste werden in der Regel nicht im normalen Schalterbetrieb bedient. Für sie gelten besondere Bestimmungen und Verfahrensabläufe.

Beachten Sie bitte zusätzlich die Informationen zum Dienstbetrieb!

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Für Händler, Großkunden und Zulassungsdienste gelten folgende Modalitäten:

An einem Tag kann entweder die Möglichkeit der Abgabe einer Händlertasche oder der Aufruf als Spontankunde am Schalter gewählt werden.

Zeitintensive Vorgänge wie Importfahrzeuge, Vorgänge mit Ausnahmegenehmigungen oder mit Gutachten zur Betriebserlaubniserteilung sind zwingend über die Händlertaschen abzuwickeln.

Wird trotz Abgabe einer Händlertasche ein Spontanticket gezogen, muss mit der Abweisung der Vorgänge gerechnet werden.

 

Die Abgabe der Händlertaschen findet täglich in der Zeit von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr statt.

Als Taschen sind fest verschließbare feste Taschen zu verwenden. Lose Unterlagen oder offene Taschen wie z.B. Einkaufstüten können nicht angenommen werden. Die Vorgänge in den Taschen müssen getrennt und sortiert eingelegt werden. Einem Herausfallen oder Vermischen der Unterlagen wird so vorgebeugt.

Mengen bis zu 20 Zulassungsvorgängen (ohne Außerbetriebsetzungen) je Großkunde, werden ohne besondere vorherige Absprache bearbeitet. Im Falle einer Mengenüberschreitung oder sehr zeitintensiver Fälle (z.B. mehreren umfangreichen Ausnahmegenehmigungen etc.) ist eine vorherige Absprache zwingend notwendig.

Außerbetriebsetzungen werden den regulären Fällen beigelegt (ebenfalls max. 20 Stück pro Tag). Die Kennzeichen werden von uns entwertet und entweder entsorgt oder dem Auftrag beigefügt.

Jedem Vorgang ist ein gesondertes Antragsformular beizulegen, welches die notwendigen Daten und Unterschriften enthält. Diese Formulare werden von uns vorgehalten und sind auch im Internet auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck bereitgestellt.

Eine Nachbesserung der Anträge während der Bearbeitung ist nicht möglich.

Nicht abschließend bearbeitbare Vorgänge werden mit einem entsprechenden Vermerk auf dem Hinweisblatt (Rückseite der Anträge) bei Abholung unbearbeitet zurückgegeben.

Eine erneute Abgabe dieser Vorgänge ist erst am folgenden Arbeitstag möglich.

Die Benachrichtigung über die Fertigstellung erfolgt per E-Mail. Weitere Nachfragen (persönlich / telefonisch) sind nicht möglich.

Die Abholung der Vorgänge hat ausschließlich durch den Bevollmächtigten zu erfolgen.

Die Abholzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 09:00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 15:30 Uhr und freitag von 12:00 bis 13:00 Uhr.

Zur Abholung ist die Benachrichtigungs-Mail mitzubringen und auf Aufforderung vorzuzeigen.

Die Online-Terminreservierung steht nach wie vor Händlern und Zulassungsdiensten nicht zur Verfügung.

Sollten Sie dennoch einen Termin vereinbaren, behalten wir uns die Zurückweisung Ihrer Anträge bzw. die Löschung des Termins vor.

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