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Aktuelle Situation
Aktuelle Situation zum Thema Asyl im Landkreis Fürstenfeldbruck
Asylsuchende werden zunächst in den nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen. Die Verteilung auf die 16 deutschen Bundesländer erfolgt nach dem "Königsteiner Schlüssel". Der „Königsteiner Schlüssel“ richtet sich zu 2/3 nach den Steuereinnahmen, zu 1/3 nach der Bevölkerungszahl des Bundeslandes. Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Darüber hinaus spielt auch eine Rolle, in welcher Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Heimatland des Asylsuchenden bearbeitet wird, denn nicht jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Je nach Herkunftsland können Asylsuchende bis zu sechs Monate lang oder bis zur Entscheidung ihres Antrags in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. In den Asylbewerberunterkünften des Landkreises Fürstenfeldbruck waren im November 2023 circa 2.100 Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge untergebracht in Gemeinschaftsunterkünften oder in kleineren, dezentralen Unterkünften. Hinzu kommen noch die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern.
Aktuell (November 2023) sind die Aufnahmekapazitäten des Landkreises beinahe am Rand der Unterbringungsmöglichkeiten.
Die Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern (Bayernkaserne in München) ist durch eine Dependance erweitert worden. Diese befindet sich auf einem ausgegliederten Teil des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck. Die aktuellen Unterbringungszahlen variieren. Die maximale Belegungskapazität beträgt bis zu 1.000 Plätzen. Für die dort untergebrachten Asylbewerber ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Unterbringung der Asylbewerber in den Städten und Gemeinden Die Quote, auf die sich die Bürgermeister zur angemessenen Verteilung der Asylbewerber auf die Landkreiskommunen geeinigt haben, errechnet sich aus einem Quotienten
- des Flächenanteils, der mit 20%
- der Einwohnerzahl, die mit 70%
- des Ausländeranteils, der mit 10%
gewichtet wird. Die so ermittelte Quote hat den Charakter einer politischen Richtschnur und keine rechtlich bindende Wirkung. Sie zeigt Transparenz zur Verteilung der Unterbringungsplätze und stärkt die Solidarität der Gemeinden untereinander, da sich die Gemeinden gegenseitig verpflichten, für die Erfüllung ihrer Quote zu sorgen. Für die Belegung ist das Landratsamt zuständig. Es kann der Fall eintreten, dass unabhängig von Quote und mangels Alternativen weitere Unterkünfte in einer Gemeinde oder Stadt geschaffen werden müssen, selbst wenn diese Kommune ihre Quote bereits erfüllt hat.