Landratsamt Fürstenfeldbruck
Räumliche Planung und Entwicklung
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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung als örtliche Planung dient der Vorbereitung und Lenkung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in den Kommunen.  Dafür stehen verschiedene Arten kommunaler Bauleitpläne als Instrumente zur Verfügung.

Flächennutzungspläne werden von den Kommunen in der Regel für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren als vorbereitende Planung für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Sie stellen die Art der Bodennutzung dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Weitere Informationen: Verwaltungsservice Bayern

Die Kommunen stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu steuern. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und haben die Rechtsqualität von Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festlegungen und bestimmen, wie die jeweiligen Grundstücke bebaut werden können. Weitere Informationen: Verwaltungsservice Bayern

Die Kommunen können durch Satzung den Innenbereich festlegen oder im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern. Weitere Informationen: Innenbereichssatzung, Erlass; Verwaltungsservice Bayern; Außenbereichssatzung, Erlass; Verwaltungsservice Bayern

Das Landratsamt hat dabei folgende Aufgaben:

  • Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Rahmen der frühzeitigen bzw. förmlichen Beteiligung als Behörde und Träger öffentlicher Belange
  • Genehmigung von Flächennutzungs- und bestimmten Bebauungsplänen
  • Stellungnahmen zu überörtlichen Planungen und Programmen (Landesentwicklungsprogramm, Regionalplan)
  • Stellungnahmen zu Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren
  • Stellungnahmen im Rahmen des besonderen Städtebaurechts (Sanierungs-, Entwicklungs-, Erhaltungsmaßnahmen; Dorferneuerung; Städtebauförderung)
  • Städtebauliche Betreuung (Ortsentwicklung, Ortsbildpflege) sowie rechtliche Beratung der Kommunen
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