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Förderung sozialer Angelegenheiten
Förderung ambulanter Pflegedienste
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unterstützt der Landkreis Fürstenfeldbruck bedarfsgerechte ambulante Pflegedienste mit einem Zuschuss zu den betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen. Ziel der Förderung ist der Ausbau und die Sicherung des laufenden Betriebes eines leistungsstarken, kleinräumigen und flächendeckenden Versorgungsnetzes mit ambulanten Pflegediensten im Landkreis Fürstenfeldbruck. Die Förderung soll gewährleisten, dass pflegebedürftige Menschen bei der Inanspruchnahme ambulanter Pflegeleistungen von den investiven Kosten der Dienste entlastet werden.
Einzelheiten zur Förderung sowie zu den Anspruchsvoraussetzungen sind in der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten nach dem AGSG für ambulante Pfleqedienste im Landkreis Fürstenfeldbruck“ geregelt. Anträge können von ca. Mitte März bis 30.06. eines Jahres gestellt und unter Downloads heruntergeladen werden.
Förderung sozialer Organisationen
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unterstützt der Landkreis Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen mit einem freiwilligen Zuschuss. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die soziale Infrastruktur, die auch durch landkreisweite Angebote, Tätigkeiten und Projekte sozialer Organisationen gebildet wird, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Anträge können von ca. Mitte März bis 30.06. eines Jahres gestellt und unter Downloads heruntergeladen werden.