Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gutachterausschuss und Grundstücksverkehr
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Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr

Für den Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist in der Regel eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrstVG) durch das Landratsamt erforderlich. Die Genehmigung bzw. - falls genehmigungsfrei - ein Negativattest wird vom Notar, der den Grundstücksverkauf beurkundet, beantragt. Dies soll zu einer Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe beitragen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Grundstücksverkehrsgesetz
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