- Bürgerservice08141-519 999
Projekt: Sport und Bewegung trotz(t) Demenz
In Deutschland leben gegenwärtig fast 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. Jahr für Jahr kommen etwa 300.000 Neuerkrankungen hinzu. In Bayern sind aktuell 240.000 Menschen von Demenz betroffen. Auch im Landkreis Fürstenfeldbruck nimmt die Zahl der an Demenz Erkrankten kontinuierlich zu.
Die Lebensqualität der Betroffenen hängt entscheidend davon ab, wie sich die Gesellschaft ihnen gegenüber verhält und vor allem welche Angebote es für sie gibt. Gerade in jüngster Zeit haben wissenschaftliche Erkenntnisse dazu beigetragen, den präventiven Nutzen von Sport bzw. Bewegung und sozialer Teilhabe nachzuweisen.
Aktuelle Studien zeigen, dass körperliche Aktivität und soziale Teilhabe den kognitiven Abbau verlangsamen und das Auftreten von Demenz verzögern können. Auch im Landkreis Fürstenfeldbruck muss daher das Angebot von speziell zur Prävention von Demenz konzipierten Bewegungsprogrammen und inklusiven Treffpunkten ausgebaut werden. Sportvereine, soziale Einrichtungen, Stellen der Erwachsenenbildung, Alten- und Pflegeheime und sonstige Instutionen sind aufgerufen, hier aktiv zu werden. Der Landkreis will interessierte Organisationen beim Aufbau von entsprechenden Angeboten unterstützen.
Auf Initiative der Referentin für Demografie und Seniorinnen und Senioren im Kreistag, Sonja Thiele, stellten die Manfred- Funke-Hopfner-Stiftung, die Stiftung der Sparkasse Fürstenfeldbruck und die Joachim und Adolfine Sighart-Stiftung Fördermittel in Höhe von insgesamt 20.000,00 EUR bereit. Sie werden in einer einmaligen Aktion verteilt. Anträge können von Sportvereinen, sozialen Organisationen, Erwachsenenbildungsträgern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Institutionen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine gemeinnützig anerkannte Organisation handelt, die ihren Sitz im Landkreis Fürstenfeldbruck hat.
Nähere Informationen finden Sie hier. Den Antrag zur Förderung von Sport- und Bewegungsangeboten für Menschen mit Demenz können Sie hier herunterladen. Bei den zu verteilenden Mitteln handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landkreises, auf die kein Rechtsanspruch besteht.