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Brandschutzdienststelle
Die Brandschutzdienststelle vertritt als zentrale Stelle des gesamten Landkreises Fürstenfeldbruck unter Beteiligung der Kreisbrandinspektion und der örtlichen Feuerwehren die Belange des abwehrenden Brandschutzes zu:
- Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren (Baurecht, Bauplanungsrecht, Immissionsschutz):
- Schadens- und Gefahrenabwehr - sowie Rettungsmaßnahmen
- Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung
- Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen
- Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen
- Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen
- Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen)
- betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen)
- Teilnahme bei Prüfungen vor Ort durch andere Fachstellen und -behörden auf Anfrage
- Versammlungsstätten (Art. 46 Abs. 3 VStättV)
- Störfallbetriebe nach BImSchG
- Gemeindliche Feuerbeschau (FBV)
- Brandmeldeanlagen & Löschanlagen
- Erstellung und Fortschreibung der Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB)
- Abstimmung und Prüfung der Planung
- Lage des Feuerwehr-Informations-Zentrums (FIZ)
- Lage und Anzahl der benötigten Hilfsmittel
- Notwendigkeit und Lage des Feuerwehr-Schlüsseldepots (FSD) sowie des Sonder-FSD
- Notwendigkeit und Lage des Freischaltelements (FSE)
- Beschilderung
- Laufkarten (LK)
- Texte des Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT)
- Löschanlagen
- Prüfung vorgelegter Unterlagen
- Abnahme von Brandmeldeanlagen vor der Aufschaltung (inkl. Erweiterungen und Umbauten)
- Freigabe der Aufschaltung zur ILS
- Betreuung aller in Betrieb befindlichen Brandmeldeanlagen und Löschanlagen bis zur Abschaltung
- Kontrolle der Wiederkehrenden Prüfung nach SPrüfV
- Führung der Alarmübersicht und Überwachung der Falschalarme
- Veranlassung der Abschaltung der Übertragungseinrichtung bei ggf. gleichzeitiger Nutzungsuntersagung
- Feuerwehrpläne
- Erstellung und Fortschreibung der Anforderungen an Feuerwehrpläne im Landkreis Fürstenfeldbruck
- Prüfung von Feuerwehrplänen
- Prüfung der Layoutvorgaben
- Koordinierung der Prüfung vor Ort auf Plausibilität
- Freigabe von Feuerwehrplänen
- Entgegennahme und Verteilung von Feuerwehrplänen an die notwendigen Stellen
- Feuerwehr-Schließung des Landkreises Fürstenfeldbruck
- Verwaltung der Feuerwehr-Schließung des Landkreises Fürstenfeldbruck
- Prüfung eingehender Anträge
- Freigabe eingehender Anträge
- Ausgabe und Übergabe der Schließung bzw. der Wartungsschlüssel
- Digitale Objektfunkanlagen
Wichtig:
Bitte immer eine vollständige postalische Adresse angeben, damit die Brandschutzdienststelle den Vorgang zuordnen kann.