Landratsamt Fürstenfeldbruck
Denkmalschutz
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Finanzielle Förderung

Baudenkmalpflege

Der Landkreis Fürstenfeldbruck gewährt grundsätzlich Zuschüsse zur Renovierung von Baudenkmälern mit überörtlicher Bedeutung. Private Eigentümer bzw. Baulastträger erhalten 15 %, öffentliche Eigentümer bzw. Baulastträger 5 % der zuwendungsfähigen Kosten. Über die Zuschussgewährung entscheidet der Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport in seiner Sitzung im Herbst. Nach der Entscheidung erhält der Antragsteller einen Bescheid. Um die Maßnahmen dem Ausschuss zur Entscheidung vorlegen zu können, sind folgende Unterlagen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck , Referat 33, bis Ende August des Jahres einzureichen:

  • Formloser Antrag
  • Kostenübersicht (aufgeschlüsselt nach Gewerken) und Finanzierungsplan
  • Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (soweit vorhanden)
  • Stellungnahme bzw. Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (soweit vorhanden)

Nach Abschluss der Baumaßnahme sind dem Referat 33 des Landratsamtes ein Verwendungsnachweis sowie die Originalrechnungen vorzulegen. Die endgültige Zuschusshöhe bemisst sich nach der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten. Weitere Informationen sowie die Zuschussvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien für die Landkreiszuschüsse zur Förderung der Denkmalpflege (rechts unter Downloads).

Weitere Zuschussmöglichkeiten
Der Landkreiszuschuss wird in der Regel nur gewährt, wenn alle Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. In Frage kommen hier insbesondere:

  • Gemeinde: In der Regel genügt auch hier ein formloser Antrag.
  • Bezirk Oberbayern: Dieser Antrag wird über die Gemeinde und das Landratsamt sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege an den Bezirk Oberbayern eingereicht. Das Verfahren ist unbedingt einzuhalten, da Stellungnahmen der einzelnen Behörden notwendig sind.
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Dieser Antrag ist über die Untere Denkmalschutzbehörde einzureichen.
  • Bayerische Landesstiftung
  • Diözese

 

Bodendenkmalpflege

In der Regel gewährt der Landkreis einen Zuschuss in Höhe von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Über die Zuschussgewährung entscheidet bis zu 5.000 € der Landrat in eigener Zuständigkeit; übersteigen die Zuschussbeträge diese Grenze, so wird der Antrag  dem Ausschuss für Kultur, Freizeit und Sport vorgelegt. Um die Maßnahmen zur Entscheidung vorlegen zu können, ist neben einem formlosen Antrag eine Rechnung bzw. ein Kostenangebot bei Referat 33 einzureichen. Ein Grabungsbericht wäre wünschenswert. Nach Abschluss der Maßnahme sind dem Referat 33 ein Verwendungsnachweis mit Originalrechnungen sowie ein Grabungsbericht vorzulegen. Erst danach kann der Zuschuss ausbezahlt werden.

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