- Bürgerservice08141-519 999
Aktuelles
Digitaler Bauantrag und Digitales Baugenehmigungsverfahren im Landratsamt Fürstenfeldbruck
Seit Einführung des digitalen Bauantrags im Oktober 2022 im Landratsamt Fürstenfeldbruck wurden bereits viele Anträge online eingereicht und digital bearbeitet. Die Erfahrungen, die das Bauamt, die Bauherren, Planer und die örtlichen Bauverwaltungen mit der Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren gemacht haben, sind aus Sicht des Landratsamts durchweg positiv.
Gemeinden und alle notwendigen Fachstellen werden dadurch etwa unmittelbar digital beteiligt und haben zu jeder Zeit und von jedem Ort Zugang auf das Verfahren. Das gilt auch für Bauherren und Entwurfsverfasser. Lediglich der Genehmigungsbescheid muss derzeit aus rechtlichen Gründen noch in Papier erteilt werden. Alle genehmigten Unterlagen stehen für Bauherr, Planer, Gemeinden und Fachstellen aber digital zur Verfügung.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck appelliert an alle Bauherren und Entwurfsverfasser, die Vorteile des digitalen Bauantrags zu nutzen und ihren nächsten Bauantrag digital einzureichen, denn: das digitale Genehmigungsverfahren führt auch zu einer deutlichen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.
Die Links und nähere Informationen zum Einreichen Ihres digitalen Bauantrages finden Sie auf der Seite Digitaler Bauantrag.
Pflicht zum Radonschutz beim Neubau – Informationen für Bauherren
Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat uns mit Schreiben vom 04.08.2026 über die Pflicht zum Radonschutz beim Neubau informiert:
Sie haben sicher schon von Radon in Gebäuden gehört – aber wissen Sie auch, dass der Schutz vor Radon beim Neubau Pflicht ist?
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das überall vorkommt. Es entsteht beim Zerfall von Uran, das natürlich im Boden vorhanden ist. Da Radon ein Gas ist, kann es sich leicht mit der Luft im Boden ausbreiten. So gelangt Radon ins Freie oder kann durch Fugen und Spalten sowie entlang von Kabel- und Rohrdurchführungen in Gebäude eindringen. Leben oder arbeiten wir für längere Zeit in Räumen mit erhöhter Radonkonzentration, kann dies Lungenkrebs begünstigen.
Deshalb ist der Schutz vor Radon beim Neubau ein Thema, das alle Bauherren etwas angeht – unabhängig von der späteren Nutzung des Gebäudes als Wohn- oder Arbeitsraum. Denn Radonschutz ist Gesundheitsschutz und damit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Eigenvorsorge.
Mit dem Infoblatt „Pflicht zum Radonschutz beim Neubau“ gibt das Bayerische Landesamt für Umwelt den Bauherren einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Pflichten, mögliche Radon-Schutzmaßnahmen und darüber, warum man sich vor Radon schützen sollte.
