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Gastschüler
Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz ist der Landkreis Fürstenfeldbruck verpflichtet, Gastschulbeiträge bzw. Kostenersatz für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis zu leisten, die auswärtige Schulen besuchen. Umgekehrt erhält er Erstattungen für auswärtige Schülerinnen und Schüler, die Schulen im Landkreis besuchen. Dies betrifft insbesondere die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie die Schulen im Bereich der beruflichen Bildung.
Durch diese Abrechnung soll ein finanzieller Ausgleich zwischen den Kommunen geschaffen werden. Landkreise bzw. Städte, die Schulaufwandsträger sind, können mit dieser gesetzlichen Regelung die entstehenden Kosten für den Sachaufwand (insbesondere Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhalt der Schulanlage) und den Aufwand für das Hauspersonal (Hausmeister, Reinigungskräfte) umlegen. Je nach Schulart sind gesetzliche Pauschalbeträge je Schüler oder eine IST-Kostenabrechnung Berechnungsgrundlage.
Die Zahl der Einpendler (Schüler von außerhalb des Landkreises) beträgt ca. 3.000 Schüler. Auspendler sind Schüler, die Schulen außerhalb des Landkreises Fürstenfeldbruck besuchen, ca. 2.000 Schüler.