Landratsamt Fürstenfeldbruck
Medizinische Versorgung
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Heilpraktikerzulassung

Hier finden Sie den Online-Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

Wer als Heilpraktiker Patienten behandeln möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann sich neben der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis auch auf die Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie oder auf das Gebiet eines Heilhilfsberufes beschränken. Diese Erlaubnis können Sie beim Landratsamt beantragen. Voraussetzungen dafür sind

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • mindestens Volks- oder Hauptschulabschluss
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Eignung für den Heilpraktikerberuf
  • ausreichende heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch eine Kenntnisprüfung nachzuweisen sind.

Die Überprüfungen werden in Bayern einheitlich jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober durchgeführt. Für den Landkreis Fürstenfeldbruck nimmt das Gesundheitsamt München-Land die Prüfungen ab. Die Einladungen zu den Prüfungen erfolgen durch das Gesundheitsamt München-Land. Dieses legt ca. 6 Wochen vor den Prüfungen fest, wo diese konkret stattfinden. Sie besteht sowohl aus einem schriftlichen als auch einem mündlichen/praktischen Überprüfungsteil. Anmelden können Sie sich für die Märzprüfung ab dem 01. Juli des Vorjahres und für die Oktoberprüfung ab jeweils dem 01. Januar.

Wir weisen darauf hin, dass nur Anträge mit vollständigen Unterlagen entgegen genommen werden. Neben der Gebühr für den Erlaubnisbescheid (bestanden 120,00 €, nicht bestanden 60,00 €) werden für die Kenntnisprüfung beim Gesundheitsamt München-Land Gebühren in Rechnung gestellt. Bei evtl. notwendigen Wiederholungen werden die Gebühren erneut fällig. Außerdem ist erneut Antrag zu stellen und ein aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Weitere Informationen dazu haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt, das Sie in der Kontaktbox rechts unter Downloads finden.

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