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Betreuungsstelle
Zu den Aufgaben der örtlichen Betreuungstelle gehört es, das Betreuungsgericht in rechtlichen Betreuungsverfahren zu unterstützen. Hierzu gehört die Erstellung eines Berichts an das Betreuungsgericht und die Aufklärung und Mitteilung des Sachverhaltes.
Des Weiteren werden durch die Betreuungstelle Betreuerinnen und Betreuer sowie auch Bevollmächtigte in betreuungsrechtlichen Fragen beraten. Auch klärt sie über die Möglichkeiten der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen auf und beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Justizministeriums, die Sie online bestellen können bei der Bayerischen Staatsregierung.