Landratsamt Fürstenfeldbruck
Ausländer (Drittstaatsangehörige) und EU-Bürger
  • Bürgerservice08141-519 999

Einbürgerung

Achtung!

Bitte kontaktieren Sie die Einbürgerungsbehörde ausschließlich per E-Mail unter der E-Mailadresse einbuergerung@lra-ffb.de.  

Dies betrifft alle Anfragen (Sachstandsanfragen, Terminanfragen, Unterlagenanfragen, allgemeine Anfragen etc.).

Außerdem unbedingt in der E-Mail angeben: Name, Vorname und Geburtsdatum.

 

Bitte vereinbaren Sie zur Antragsabgabe unbedingt einen Termin über die obengenannte Emailadresse.

 

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Am häufigsten wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch:

  • die Ermessenseinbürgerung
  • die Anspruchseinbürgerung
  • die Geburt im Inland bei Kindern ausländischer Eltern, wenn ein Elternteil sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält
  • die Abstammung, wenn mindestens ein Elternteil bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • die Adoption, wenn der Annehmende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und der Adoptierte noch minderjährig ist.

Wenn Sie seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Auch bei kürzerer Aufenthaltsdauer besteht bereits die Möglichkeit, die Einbürgerung zu beantragen, beispielsweise bei Asylberechtigten nach sechs Jahren. Ehegatten und Kinder können ebenfalls mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren in Deutschland aufhalten. Jugendliche ab 16 Jahren können selbst die Einbürgerung beantragen.

Die Einbürgerung ist ein relativ aufwändiges Verwaltungsverfahren, das mit einem Anruf bei oder einer E-Mail an die Einbürgerungsbehörde beginnt. Sie erhalten den Formblattantrag sowie eine Auflistung der mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen zugesandt. Alle Antragsunterlagen sind hierbei im Original und als Kopie vorzulegen. Die Erklärungen zum Einbürgerungsantrag sind vor Ort zu unterschreiben.

Grundsätzlich ist eine Einbürgerung nach einem achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland möglich. Neben einem gewissen Maß an Integration erfordert die Einbürgerung ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Wesentliche Voraussetzungen sind ein gesicherter Lebensunterhalt, Straffreiheit und ausreichende Deutschkenntnisse.

Am Verfahren beteiligt werden die Sozial-, Finanz- und Justizbehörden sowie die Agentur für Arbeit. Seit dem 01. September 2008 müssen Einbürgerungsbewerber einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen.

Der Test besteht aus 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen.

Das Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel mehrere Monate. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird beim Landratsamt die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Anschließend können beim Passamt der zuständigen Wohnsitzgemeinde der deutsche Personalausweis und der deutsche Reisepass beantragt werden.

 

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