Landratsamt Fürstenfeldbruck
Wirtschaftsförderung
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Krisenunterstützung

Aktuell beschäftigen und fordern uns viele Krisen heraus. Deshalb möchten wir Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer nachfolgend auf den aktuellen Stand halten sowie auf mögliche unterstützende Angebote bzw. Checklisten aufmerksam machen.

Diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Aufgrund der sich derzeit rasch ändernden Rahmenbedingungen raten wir Ihnen ferner dazu, sich auf den verlinkten Seiten hinsichtlich der Aktualität der Informationen und deren Gültigkeit abzusichern.

Gleichzeitig ergeht unser Aufruf an die Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis uns Ihre mögliche/n Unterstützungsmöglichkeit/en mit benötigtem Equipment im Falle eines Blackout zu melden (siehe letzten Akkordeoneintrag). Besten Dank im Voraus.

Die Bundesregierung spannt einen wirtschaftlichen Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro, um die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Unternehmen abzufedern. Kernelement ist die Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse (Link auf stets tagesaktuelle Informationen) für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Industrie.

Die Bundesregierung hat Änderungen im Insolvenzrecht auf den Weg gebracht, damit gesunde Unternehmen wegen unsicherer Energie- und Rohstoffpreise nicht in die Insolvenz gedrängt werden.

Quelle: Bundesregierung, 02.11.2022, die obigen Links führen auf Seiten die regelmäßig aktualisiert werden

Die Gas-Importeure sind in der aktuellen Situation stark belastet, durch hohe Beschaffungskosten für Gas. Um sie vor großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu schützen und das Funktionieren des Gasmarkts zu gewährleisten, hat die Bundesregierung mittlerweile zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Denn diese Unternehmen sind wichtig für unsere Versorgungssicherheit. Ursprünglich sollte es zusätzlich die sogenannte Gasumlage geben.

Die Lage auf dem Gasmarkt hat sich jedoch weiter verändert, vor allem mit dem Lieferstopp durch Nordstream 1 und zuletzt mit den Lecks an den Pipelines verändert.

Daher hat sich die Bundesregierung gegen die Gasumlage entschieden und stattdessen ein Gesamtkonzept erarbeitet: Damit die Preise für Strom und Gas sinken, spannt die Bundesregierung einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro. Er dient unter anderem zur Finanzierung einer Gaspreisbremse und soll dazu beitragen, dass alle gut zurechtkommen und die Preise bezahlen können. Für die drei besonders betroffenen Versorgungsunternehmen werden zudem maßgeschneiderte Lösungen entwickelt.

Daher hat die Bundesregierung die Gasumlage zurückgenommen. Die entsprechende Aufhebungsverordnung ist rückwirkend zum 09.08.2022 in Kraft getreten.

Quelle: Bundesregierung, 30.09.2022

Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Diese umfassen fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Privatpersonen und Unternehmen unterstützen, Energiekosten dämpfen und Arbeitsplätze sichern. Hier kommen Sie zu allen beschlossenen Maßnahmen im Überblick.

Nachfolgende Links führen ausgewählte Maßnahmen für Unternehmer:

 

Quelle: www.bundesregierung.de (Stand: 09.08.2023)

Für die Finanzierung stehen auf Landes-/Bundesebene verschiende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung:


Auf Landesebene (Bayern) bietet die LfA verschiedenste Darlehen- und Bürgschaftsprogramme an:
- speziell für aktuelle Krisen

- Für Gründung (i.d.R. in den ersten 5 Jahren nach Gründung)

- Für Wachstum (im Anschluss an die Gründunsgphase)

Daneben bietet die LfA mit eigenen Bürgschaften auch Stabilisierungsunterstützung.

Zu den Konditionen der LfA gelangen Sie hier


Auf Bundesebene steht die KfW mit umfangreichen Förderprogrammen auf Darlehensbasis unterstützend zur Seite:

- Für Gründung (i.d.R. bis zu 5 Jahre nach Gründung)

- Für Wachstum (im Anschluss an die Gründunsgphase)

- Einen Gesamtüberblick der Fördermöglichkeiten finden Sie hier

Zu den Konditionen der kfW gelangen Sie hier


Darüber hinaus gibt es bei nicht ausreichenden Sicherheiten auch die Möglichkeit öffentliche Bürgschaften in die Finanzierung einzubauen.

Neben der LfA in Bayern steht auch die Bürgschaftsbank Bayern zur Verfügung.


Bitte beachten Sie bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel stets:

- dass Sie über einen aktuellen Businessplan verfügen

- dass diese über eine Hausbank zu beantragen sind

- die Vorhabensbeginnklausel, d.h. i.d.R. keine Verträge im Vorfeld wofür die Unterstützung benötigt wird zu unterzeichnen und/oder nichts (an-)bezahlen

- die Finanzierungszusage durch die unterstützende Hausbank abwarten


In Sachen Digitalisierung verweisen wir zudem auf nachfolgende ausgewählte Förderprodukte:

- go-digital

Die Digitalisierung betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, digitale Technologien in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.

Hier setzt das Förderprogramm „go-digital“ an: Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung” richtet es sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk.

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks

  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

 

- Digital Jetzt (zum 31.12.2023 ist die Förderrichtlinie ausgelaufen, aktuell keine Beantragung mehr möglich)

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Für Mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

 

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

- Bayerischer Digitalbonus

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, durch IKT-Hard- und Software Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

 

Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung von Notfallisten sowie Checklisten zu diversen Themen:

Checklisten und Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Handwerksunternehmen

Checkliste für die Integration von Flüchtlingen können Sie hier erhalten

Checkliste: Diese 13 Maßnahmen helfen den Unternehmen jetzt gegen Gasengpässe

Checkliste zum Energiesparen

Darüber hinaus bieten auch die Kammern und Verbände ergänzende Informationen an. Z. B. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) und der Zetralverband des Deutschen Handwerk e.V. (ZDH)


Verschiedenste Institutionen und Verbände stellen für die aktuellen Herausforderungen unterschiedlichste Informationen zur Verfügung:

Rund um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs:

IHK Ratgeber für Problemlösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen für vom Krieg in der Ukraine betroffene Unternehmen
IHK-Informationen zu Transport und Logistik

IHK Schwaben Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in der Ukraine-Krise

Im Zusammenhang mit der aktuellen Gasmangellage und dem Krieg in der Ukraine wird auch immer wieder die Gefahr eines Blackouts, also eines langandauernden flächendeckenden Stromausfalls, diskutiert. Nähere Informationen zum Blackout und zu seinen Auswirkungen finden Sie z.B. auf der Homepage des Landratsamtes: https://www.lra-ffb.de/blackout

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den konkreten Auswirkungen eines solchen Ereignisses in Ihrem Unternehmen auseinanderzusetzen und die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering zu halten.

Ein wichtiger Faktor wird dabei fast überall auch die Arbeitsfähigkeit des eigenen Personals sein. Wir möchten Ihnen die beigefügte Checkliste an die Hand geben, die Sie zur Sensibilisierung Ihres Personals verwenden können, mit dem Ziel, dass ein möglichst großer Teil des Personals durch persönliche Vorsorge arbeitsfähig bleibt. Die Checkliste ist zwar auf das Personal kritischer Infrastruktur ausgelegt, kann aber auch für Personal im Allgemeinen verwendet werden.


Im Rahmen der betrieblichen Vorsorge kann einiges unternommen werden.

Wichtigste Überlegungen für jede Institution, jedes Unternehmen sollten daher u. a. sein:

➢ Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen im Szenario Blackout noch zum Dienst/Arbeit?
➢ Welche Funktionen sollen in welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt im „Notfall Stromausfall“ aufrecht erhalten bleiben?
➢ Welche Ressourcen sind dafür notwendig?
➢ Mit wem muss die Kommunikation aufrechterhalten werden? Welche Rückfallebenen gibt es dafür?
➢ Risikoanalyse: Welche Auswirkungen hat der Ausfall der Kritischen Infrastruktur auf den Betrieb?
➢ Welche zusätzlichen Aufgaben, Herausforderungen kommen auf die Institution, das Unternehmen im Eintrittsfall zu?
➢ Welche Krisenmanagement-Maßnahmen müssen im Notfall ergriffen und daher im Vorfeld implementiert werden?

Hilfereiche kostenfreie Checklisten (Arbeitsvorlage Unternehmen, BASIS-Check Schlüsselpersonal u. a.) finden Sie unter u. a. auf  https://www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de/



Darüber hinaus haben wir noch eine Bitte:
Im Falle eines Blackouts müssen wir uns leider darauf einstellen, dass Hilfe aus den umliegenden Städten und Landkreisen kaum möglich sein wird, da diese in gleichem Umfang betroffen sein werden. Die Bewältigung muss daher in erster Linie mit innerhalb unseres Landkreises verfügbaren Ressourcen erfolgen. Auch der Staat wird nicht in der Lage sein, alleine die komplette Landkreisbevölkerung zu versorgen oder jeder Einrichtung der kritischen Infrastruktur, die nicht selbst vorgesorgt hat, ein Notstromaggregat in der passenden Größe zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie uns bei der Bewältigung dieses Szenarios und bei den Hilfsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises helfen wollen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld bei uns zu melden und uns Ihre Unterstützungsmöglichkeiten mitzuteilen.


Benötigt werden beispielsweise:

- für Gebäudeeinspeisung geeignete Notstromaggregate
- treibstoffbetriebene Bau- oder Zeltheizungen
- beheizte Aufenthaltsmöglichkeiten (stromunabhängig oder notstromversorgt)
- Verpflegungsstellen (stromunabhängig oder notstromversorgt)
- Einkaufsmöglichkeiten, insb. Lebensmittel (stromunabhängig oder notstromversorgt)
- Treibstoffversorgung (stromunabhängig oder notstromversorgt)
- Auflademöglichkeiten für akkubetriebene Geräte

Wenn Sie uns unterstützen möchten, tragen wir Ihre Unterstützungsmöglichkeiten gerne in unsere zentrale Liste ein. Bitte senden Sie uns Ihre Unterstützungsmöglichkeiten per E-Mail mit dem Betreff "Unsere Unterstützungsmöglichkeiten des Landkreises" an wirtschaftsfoerderung@lra-ffb.de.

Für Rückfragen zu dem Thema können Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen unseres Katastrophenschutzes wenden (E-Mail: katastrophenschutz@lra-ffb.de )

Besten Dank für Ihre Unterstützung!

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