Landratsamt Fürstenfeldbruck
KFZ-Zulassung
  • Bürgerservice08141-519 999

Änderung der Fahrzeugpapiere

Änderung der Fahrzeugpapiere

Sie sind innerhalb des Landkreises umgezogen? Ihr Name hat sich geändert? Sie haben Ihr Fahrzeug verändert - etwa mit breiteren Reifen?

Bei einer Vielzahl von Änderungen ist dies in die Fahrzeugpapiere als auch in die Fahrzeugregister einzutragen.

Wählen Sie bitte aus folgenden Bereichen:

Diese Dienstleistung steht Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

Zur Eintragung einer Namensänderung benötigen Sie:

  • Geänderten Personalausweis oder Reisepass.
  • Personalausweis oder Reisepass zuzüglich Namensänderungsnachweis (z.B. Heiratsurkunde), wenn der Pass oder Ausweis noch nicht geändert wurde.
  • Bei Einzelgewerbetreibenden geänderte Gewerbeanmeldung.
  • Bei Firmen geänderte Gewerbeanmeldung und geänderter, aktueller und vollständiger Handelsregisterauszug (ggf. notariell bestätigte Nachtragsanmeldung zum bestehenden Handelsregistereintrag).
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief, bei zulassungsfreien Fahrzeugen Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung.

Diese Dienstleistung steht Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

Sind Sie innerhalb des Landkreises umgezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug auf Ihre neue Adresse umschreiben lassen.

Das betrifft nicht nur den Umzug in eine andere Gemeinde, auch der Wechsel in eine andere Straße oder auch nur in eine andere Hausnummer fallen darunter. Auch die Änderung des Straßennamens bzw. der Hausnummer durch die Wohnsitzgemeinde stellt eine solche Änderung dar!

Zur Eintragung benötigen Sie:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Bei Ausstellung der bisherigen Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).
  • Bei Betrieben die geänderte Gewerbeanmeldung.
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister.

Änderungen am Fahrzeug müssen in vielen Fällen von einem Sachverständigen abgenommen werden, einige dieser Änderungen müssen Sie zudem unverzüglich der Zulassungsbehörde melden. Manchmal erlischt die Betriebserlaubnis, oft genügt aber auch die Meldung bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren.

Für nähere Auskünfte zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unsere Erreichbarkeit finden Sie rechts in der Kontaktbox.

Auch die Fachhändler bzw. die Fachwerkstätten oder die Prüfstellen (TÜV, DEKRA usw.) stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Zur Eintragung von technischen Änderungen benötigen Sie:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn sich dort enthaltene technische Daten ändern oder wenn dort in Feld 17 das Betriebserlaubnismerkmal K eingetragen ist.
  • Bei Ausstellung der bisherigen Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005:
    Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
  • Bei zulassungsfreien Fahrzeugen anstelle von Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II die Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungs-bescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung.
  • Technisches Gutachten / Bescheinigung der Änderung, ggf. mit Anlagen.
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!).
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung.
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister.
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