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Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lra-ffb.de. Sie gilt nicht für Inhalte Dritter, die in Schnittstellen übernommen werden, sowie für eingebettete Inhalte von Dritten, beispielsweise für folgende Inhalte technischer Anbieter:
• Bürgerserviceportal: Wunschkennzeichen, Online-Zulassung, Online-Bewerbung, Bafög-Antrag
• Kfz-Zulassung Terminvereinbarung
• Fahrerlaubnisbehörde Terminreservierung
• Wohngeldproberechnung
• Bauverwaltung Online
• Terminbuchung Existenzgründersprechtage
• Vianovis interaktive Karte
• Interaktive Grafiken
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.10.2021 erstellt und am 19.07.2022 nach erfolgter Behebung technischer und redaktioneller Barrieren angepasst.
Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade am 21.09.2021 nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 92 Schritten. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt ist teilweise mit den entsprechenden Rechtsvorschriften vereinbar. Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive angepasst. Für diese Angebote wird hinsichtlich der Forderung nach digitaler Zugänglichkeit vorübergehend die Ausnahmeregelung aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die Alternativtexte von einigen Grafiken und Objekten sind fehlerhaft, da sie teilweise kein angemessener oder korrekter Ersatz für Grafik, Bild oder Objekt sind.
- Videos verwenden die automatische Generierung von Untertiteln, was zu einer nicht vollumfänglichen Synchronität zwischen Sprache und Untertitel führt.
- Die Semantik der Überschriften ist nicht vollumfänglich logisch und stringent aufgebaut.
- Manche Links sind anhand ihres Linktexts gleich bezeichnet und somit mit assistiven Systemen nicht unterscheidbar.
- Die Anmeldung zu den Newslettern weist ein unzureichendes Kontrastverhältnis auf.
- Manche nicht deutschsprachige Worte sind codeseitig nicht in der jeweiligen Sprache ausgezeichnet, was bei Verwendung von assistiven Systemen zu einer fehlerhaften Aussprache führen kann.
- Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind nicht barrierefrei. Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen Organisationen, Ministerien und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.
- Die interaktive Landkreiskarte von vianovis ist eine bildliche Darstellung. Sie kann aufgrund ihres Charakters den Anforderungen der Barrierefreiheit nicht entsprechen.
Unterstützungen zur Barrierefreiheit
Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Internetseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen:
1. Leichte Sprache: mit dieser Funktion können Sie die Inhalte des Internetauftritts auf Leichte Sprache umschalten.
2. Textgröße: mit dieser Funktion können Sie die Textgrößen des Internetauftritts verkleinern oder vergrößern. Mit der Funktion „Zurücksetzen“ (STRG+0) setzen Sie individuelle Einstellungen auf die Standardgröße zurück.
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter internetredaktion@lra-ffb.de an.
Ansprechpartner*in für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Landratsamt Fürstenfeldbruck
München Straße 32
E-Mail: internetredaktion@lra-ffb.de
Tel. 08141 519-352
Fax. 08141 519-550
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Webseite: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.