Landratsamt Fürstenfeldbruck
Brand- und Katastrophenschutz
  • Bürgerservice08141-519 999

Feuerwehren

Städte und Gemeinden müssen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgung bereitstellen. Zu den Aufgaben der gemeindlichen Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die technische Hilfeleistung, z.B. bei Verkehrsunfällen, Unwetter oder Hochwasser.

Der Landkreis hat die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten.

Die besonderen Führungsdienstgrade auf Landkreisebene - Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister - beraten die Gemeinden und das Landratsamt in feuerwehrfachlichen Fragen. Sie organisieren zudem Fortbildungsveranstaltungen für die Feuerwehren des Landkreises und wirken bei größeren Feuerwehreinsätzen mit.

Zu den Aufgaben, die das Landratsamt in enger Zusammenarbeit mit der Kreisbrandinspektion erfüllt, zählen insbesondere:

  • Beratung der Gemeinden in rechtlichen Fragen zum Feuerwehrwesen
  • Beschaffung, Betrieb und Unterhalt der überörtlich erforderlichen Ausstattung
  • Alarmplanung im Brand- und Katastrophenschutz
  • Statistiken (Einsatzstatistik, Stärkemeldung)

Weitere Informationen zu den Feuerwehren des Landkreises und deren überörtlicher Organisation bietet Ihnen auch der Kreisfeuerwehrverband Fürstenfeldbruck auf seiner Homepage.  

nach oben