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Baustellen
Arbeiten im Straßenraum, Baustellen auf Straßen
Bei Bauarbeiten (auch Aufstellen von Containern, Gerüsten) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (auch straßenbegleitenden Geh- und Radwegen) ist beim Landratsamt als unterer Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen.
Der Antrag ist rechtzeitig, d.h. mindestens 14 Tage vor Beginn von Arbeiten zu stellen!
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum
- Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitte, aus denen die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich wird
- Ggf. Beschilderungsvorschlag, Vorschlag eines Regelplanes nach RSA (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- Wenn erforderlich: Gestattungsvertrag des Straßenbaulastträgers
Aktuelle Baustellen: