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Baustellen
Arbeiten im Straßenraum, Baustellen auf Straßen
Bei Bauarbeiten (auch Aufstellen von Containern, Gerüsten) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen (auch straßenbegleitenden Geh- und Radwegen) ist beim Landratsamt als unterer Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen.
Der Antrag ist rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Monat vor Beginn von Arbeiten zu stellen!
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum
- Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitte, aus denen die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich wird
- Ggf. Beschilderungsvorschlag, Vorschlag eines Regelplanes nach RSA (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- Wenn erforderlich: Gestattungsvertrag des Straßenbaulastträgers
Aktuelle Baustellen:
Einbahnstraßenregelung auf der Staatsstraße 2069 „Hauptstraße“ in Eichenau
Im Zeitraum vom 01. September 2026 bis voraussichtlich 02.Oktober 2026 werden auf der „Hauptstraße“ (Staatsstraße 2069) in Eichenau zwischen der Parkstraße und der Kirchenstraße vier Bushaltestellen barrierefrei umgebaut.
Während dieser Arbeiten wird der Verkehr durch eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Süden (Eichenau Friedhof) geregelt.
Die Fahrtrichtung nach Norden (Richtung Olching) wird über die Allinger Straße – Olchinger Straße umgeleitet.
St 2069/FFB 11: Umfangreiche Straßensanierung und Erneuerung der Entwässerungsanlagen zwischen Puchheim und Eichenau unter abschnittsweiser Vollsperrung in der Zeit vom 31. August 2026 bis voraussichtlich 14. November 2026
www.stbafs.bayern.de/service/medien/pressemitteilungen/2026/2026-29/index.html
Sperrungen entlang der FFB 2 zwischen Mammendorf und Nannhofen
Zu Sperrungen und Umleitungen kommt es auf der Kreisstraße FFB 2 zwischen Mammendorf und Nannhofen, weil drei Kreisverkehre umgebaut werden. Grund: Die Strecke muss für Schwertransporte von Bauteilen für die neue Windkraftanlage bei Rammertshofen angepasst werden. Die Bauarbeiten erfolgen zwischen 31. August 2026 und 07. September 2026 und betreffen die folgenden drei Abschnitte:
1. Kreisverkehr auf der FFB 2 bei Nannhofen im Zeitraum 31.08.2026 bis 02.09.2026:
Dabei wird die Fahrbeziehung zwischen Mammendorf und Oberschweinbach tagsüber mit einer Lichtzeichenanlage aufrechterhalten. Die Abfahrten Richtung Nannhofen und Aufkirchen werden voll gesperrt.
Die Umleitung nach Nannhofen erfolgt über die „FFB 2“ – „B2“ – „Michael-Aumüller-Straße“ – „Dorfstraße“.
Richtung Aufkirchen wird über die FFB 2 (Oberschweinbach) – FFB 2 (Herrnzell) – FFB 1 (Unterschweinbach) umgeleitet in beide Fahrtrichtungen.
2. Kreisverkehr an der FFB 2 / Malchinger Straße im Zeitraum 03.09.2026 bis 04.09.2026:
Der Verkehr wird durch eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Norden (Oberschweinbach) geregelt. In Fahrtrichtung Süden (B2) wird über die Ganghoferstraße – Bahnhofstraße – Eichenstraße – Ahornstraße umgeleitet.
3. Kreisverkehr an der FFB 2 / B2 am 07.09.2026
Hierbei wird es nur zu punktuellen temporären Einschränkungen kommen.
Der Rückbau der Kreisverkehre wird in derselben Reihenfolge voraussichtlich im November 2026 erfolgen.
