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Sozialer Wohnungsbau
Abteilungsleitung - Recht: Christof Gregor
Abteilungsleitung - Technik, Kreisbaumeisterin: Karin Volk Referatsleitung: Annett Höltershinken
Die Förderung und Belegung von Wohnraum unter sozialen Gesichtspunkten ist ein wichtiges Anliegen, gerade im dicht besiedelten Umland von München. Wenn Sie aufgrund besonderer Umstände eine geförderte Wohnung anmieten wollen, und Sie nicht wissen, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung erfüllen, wenden Sie sich bitte an uns, das Wohnungsamt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck.
Wir stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie als Bauherr oder Kaufanwärter ein selbst genutztes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung errichten oder erwerben und hierfür Fördermittel der staatlichen Eigenwohnraumförderung nutzen wollen. Gerne informieren wir Sie über die Förderkonditionen der staatlichen Wohnungsbauprogramme.
Für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stellen wir dem Grundstückseigentümer auf Antrag die erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung mit den Aufteilungsplänen ist Bestandteil der notariellen Aufteilungsurkunde, die für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.