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Haushalte und Jahresabschlüsse
Zu den Hauptaufgaben der Kreisfinanzverwaltung gehören die Erstellung des Haushaltsplans, der Haushaltsvollzug und der Jahresabschluss. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises Fürstenfeldbruck. Art und Umfang der zu erfüllenden Aufgaben werden durch den Haushaltsplan festgelegt. Er ist Planungs- und Kontrollinstrument. Im doppischen Rechnungswesen wird dabei insbesondere der für die Aufgabenerfüllung eingesetzte Ressourcenverbrauch deutlich.
Finanziert werden die Aufgaben des Landkreises durch Gebühren, vom Freistaat zugewiesene Kostenerstattungen, staatlichen Zuschüsse und die Kreisumlage. Diese wird von den kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis erhoben, abhängig von deren Leistungsfähigkeit und Finanzkraft. Die Gegenüberstellung der Vermögenswerte und der Finanzierung in der Bilanz gibt Anhaltspunkte für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Die Bilanz zum jeweiligen Stichtag dient so auch zur Information der Öffentlichkeit.
Neben den genannten Kernaufgaben erfüllt die Kreisfinanzverwaltung folgende weitere Schwerpunkttätigkeiten:
- Kommunaler Finanzausgleich
- Beteiligungsbericht des Landkreises
- Bewirtschaftung kreiseigener Liegenschaften
- Vermögens- und Schuldenverwaltung, Erbbaurechtsverträge
- kommunale Versicherungsangelegenheiten
- Erwerb von Grundstücken für Neubau oder Erweiterung von Kreisstraßen, Schulen und sonstigen Aufgaben
- Zuschusswesen, insbesondere nach GVFG und FAG
- Zentrale Prüfstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Landratsamtes
Öffnungsz.
Kreisfinanzverwaltung
Landratsamt FürstenfeldbruckMünchner Str. 32
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und | nach telefonischer Vereinbarung |
Kontakt
Sachbereichsleitung | Heidi Harnisch |
Telefon | 08141 519-5674 |
Telefax | 08141 519 219-5674 |
Heidi Harnisch |
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