Landratsamt Fürstenfeldbruck
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Bürgerservice08141-519 999

Waffen und Sprengstoff

Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen oder Sprengstoff erfordern  besondere persönliche Zuverlässigkeit und Sicherheitsanforderungen. Alle Schusswaffen müssen daher in ein Nationales Waffenregister (NWR) eingetragen und sicher aufbewahrt werden. Sie dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen bedient und in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Der Sicherheitsbehörde im Landratsamt  obliegen insbesondere

  • Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse
  • Schießerlaubnisse
  • Waffenhandels- und Waffenherstellungserlaubnisse
  • Die Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse im nicht-gewerblichen Bereich

 

sowie

  • Die sicherheitstechnische Überprüfung von Schießstätten
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