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Waffen und Sprengstoff
Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen oder Sprengstoff erfordern besondere persönliche Zuverlässigkeit und Sicherheitsanforderungen. Alle Schusswaffen müssen daher in ein Nationales Waffenregister (NWR) eingetragen und sicher aufbewahrt werden. Sie dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen bedient und in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Der Sicherheitsbehörde im Landratsamt obliegen insbesondere
- Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse
- Schießerlaubnisse
- Waffenhandels- und Waffenherstellungserlaubnisse
- Die Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse im nicht-gewerblichen Bereich
sowie
- Die sicherheitstechnische Überprüfung von Schießstätten
Öffnungsz.
Waffenbehörde
Landratsamt FürstenfeldbruckReferat 41
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
zu erreichen mit der S-Bahn, Haltestelle Fürstenfeldbruck und den Buslinien 844 und 815 Haltestelle Landratsamt Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Nachmittag nach Terminvereinbarung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter |
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