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Straßenverkehr
Die Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde befasst sich mit der Verkehrssicherheit auf allen Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Ausgenommen davon sind die überörtlichen Straßen im Gemeindegebiet der großen Kreisstädte Fürstenfeldbruck und Germering, die für ihr gesamtes Straßennetz selbst zuständig sind. Alle Landkreisgemeinden können auf ihren Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen den Verkehr selbst regeln. Überörtliche Straßen im Landkreis nach Gemeinden sortiert
Die Straßenverkehrsbehörde ist Ansprechpartner für Fragen und Anregungen von verkehrsregelnden und -lenkenden Maßnahmen sowie für Probleme und Sorgen bezüglich der Verkehrssicherheit, des Wegerechts und Anregungen zu deren Verbesserung. Wir stehen sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den kreisangehörigen Gemeinden als Berater zur Verfügung.
- Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beschilderung und Markierung von Straßen kann die Benutzung der Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs auch beschränkt oder verboten werden.
- Bei Baustellen oder Veranstaltungen wird der Verkehr entsprechend geregelt.
- Des weiteren werden auch die Sonderbereiche wie Personenbeförderung, Güterbeförderung, Schwertransporte und Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung usw. hier bearbeitet.