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Erteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Erteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an eine Fahrschule Ihrer Wahl. Die Fahrschulen haben Antragsformulare vorrätig und informieren Sie über die weiteren Schritte.
Unterlagen: Alle Fahrerlaubnisklassen:
- Antragsformular
- VHK mit eigenhändiger Unterschrift
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Gebühr: 39,60 € bei Ersterteilung, 38,80 € bei Erweiterung
Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (zertifizierte Stelle gem. § 68 FeV, Online-Kurse werden nicht anerkannt)
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten/Zeugnis über Sehfähigkeit
Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (zertifizierte Stelle gem. § 68 FeV, Online-Kurse werden nicht anerkannt)
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung , bei den D-Klassen auch medizinisch-psychologisches oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis (bei den D-Klassen)
- Bei gewerblicher Nutzung dieser Fahrerlaubnisklassen (Schlüssel 95) ist ggf. eine Grundqualifikation oder die Weiterbildung durch Module vorzuweisen. Für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 wird eine zusätzliche Gebühr von 28,60 € erhoben.
Bei Anträgen mit unvollständigen Angaben oder Unterlagen muss mit zeitlichen Verzögerungen gerechnet werden.
Weitere Anforderungen:
- Identitätsnachweis: Als Identitätsnachweis gelten Personalausweis und Reisepass. Ersatzpapiere, wie sie z. B. in ausländerrechtlichen Verfahren ausgestellt werden, können alleine nicht anerkannt werden.
- Wohnsitz: Ein ordentlicher Wohnsitz im Inland ist nötig.