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Erteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis ist ein Antrag zu stellen und mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen. Da die Anforderungen je nach beantragter Führerscheinklasse variieren und die notwendigen Nachweise teilweise aufwendig sowie kostenintensiv sein können, empfehlen wir Ihnen, zunächst Kontakt mit einer Fahrschule Ihrer Wahl aufzunehmen und den generellen Ablauf zu besprechen.
Sobald Sie sich für eine Fahrschule entschieden haben, bereiten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vor und reichen Ihren Antrag vollständig mit allen Dokumenten bei uns ein.
Sollten Sie bereits im Besitz eines EU-Führerscheins gewesen sein oder aktuell besitzen, hat die Umschreibung dieser immer Vorrang.
Änderungen in der Antragsbearbeitung ab dem 15.08.2026
um die Bearbeitung Ihrer Anträge moderner und effizienter zu gestalten, werden wir ab dem 15.08.2026 folgende Änderungen vornehmen. Diese Maßnahmen verkürzen die Bearbeitungszeit um mehrere Wochen und vermeiden zeitaufwendige Zwischenschritte.
- Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden konnte, erfolgt die direkte Erstellung eines vorläufigen Führerscheins. Dieser wird zusammen mit dem Prüfauftrag an die Prüfstelle versandt.
- Bei Anträgen mit mehreren Klassen sowie beim Erwerb der Klasse BE mit Vorbesitz der Klasse B197 wird der Prüfauftrag ohne vorläufigen Führerschein direkt an die Prüfstelle verschickt. Die Aushändigung des vorläufigen Führerscheins erfolgt anschließend in der Fahrerlaubnisbehörde ohne dass hierfür ein Termin vereinbart werden muss.
- Die Bestellung des endgültigen Kartenführerscheins wird automatisiert ausgelöst, sobald die Prüfstelle den digitalen Nachweis über das positive Prüfergebnis sowie über die Aushändigung des vorläufigen Führerscheins übermittelt hat. Ihren endgültigen Kartenführerschein erhalten Sie direkt von der Bundesdruckerei an Ihren amtlichen Hauptwohnsitz zugesandt.
Sie werden automatisiert per E-Mail über den Abschluss der Bearbeitung ihres Antrags, den Versand des Prüfauftrags und die Bestellung ihres Führerscheins informiert. Dies erfolgt nur, wenn Sie auf dem neuen Antrag eine E-Mail-Adresse angegeben und der Kontaktaufnahme per E-Mail zugestimmt haben.
Antragstellung
Antrag auf Erteilung der Klasse B ohne bzw. mit der Schlüsselzahl 78 oder 197
Antragstellerinnen und Antragsteller für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B werden gebeten, bereits bei Antragstellung mitzuteilen, ob sie die Fahrprüfung mit Schaltgetriebe (Klasse B), mit Automatikgetriebe ohne Fahrerschulung auf Schaltgetriebe (Klasse B mit Schlüsselzahl 78) oder mit Automatikgetriebe nach Fahrerschulung auf Schaltgetriebe (Klasse B mit Schlüsselzahl 197) ablegen möchten.
Bei einer späteren Änderung ist mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Terminierung der praktischen Prüfung zu rechnen. Besprechen Sie dies unbedingt vor der Antragstellung mit Ihrer Fahrschule.
Für Fragen zur Antragstellung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und laden Sie, falls vorhanden ein Bild der Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins hoch. Dies erleichtert uns die genaue Beantwortung Ihrer Fragen erheblich.
Erforderliche Unterlagen für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Ersterteilung: Digitaler Antrag oder Antrag in Papierform (siehe unten)
- Erweiterung: Digitaler Antrag oder Antrag in Papierform (siehe unten)
- jpeg-Datei Ihrer Unterschirft oder VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
- jpeg-Datei oder physisches Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- jpeg- /pdf-Datei oder Kopie Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (durch zertifizierte Stelle gemäß § 68 FeV; Online-Kurse werden nicht anerkannt)
- jpeg- /pdf-Datei oder Kopie Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliche amtliche Dokumente)
- Gebühr regulär: 57,00 Euro bei Ersterteilung, 56,20 Euro bei Erweiterung
- zusätzliche Voraussetzung: amtlich gemeldeter Hauptwohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck
Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- jpeg- /pdf-Datei Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten / Zeugnis über die Sehfähigkeit (nach Anlage 6 Nr. 1 zur FeV)
Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:
- jpeg- /pdf-Datei Augenärztliches Gutachten / Zeugnis (wahlweise auch durch einen Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin, je nach Sehfähigkeit; nach Anlage 6 Nr. 2 zur FeV)
- jpeg- /pdf-Datei Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5 Nr. 1 zur FeV)
- Bei gewerblicher Nutzung dieser Fahrerlaubnisklassen (Schlüsselzahl 95) ist ggf. eine Grundqualifikation oder die Weiterbildung durch Module nachzuweisen. Der Eintrag der Schlüsselzahl 95 erfolgt auf einer gesonderten Scheckkarte (Fahrerqualifizierungsnachweis), für die eine zusätzliche Gebühr erhoben wird.
Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E:
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über psychologisches Testverfahren (sogenannter Reaktionstest; nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV)
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG
Wird der Antrag digital gestellt oder lediglich Kopien eingereicht, behält sich die Fahrerlaubnisbehörde vor, im Zweifel die Originale der Dokumente anzufordern. Dies gilt nicht für Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass.
Bei Anträgen mit unvollständigen Angaben oder Unterlagen muss mit zeitlichen Verzögerungen gerechnet werden.
Dokumente zum Download:
