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Parkerleichterungen für Handwerker und Soziale Dienste
Für Handwerker oder Handelsvertreter, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen und Personen, die im sozialen Dienst tätig sind und eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen, können Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum erteilt werden. Dies umfasst z.B. das Parken an Parkautomaten ohne Lösen eines Parkscheines oder Parken im eingeschränkten Halteverbot. Das Parken im generellen Halteverbot oder auf Behindertenparkplätzen ist jedoch auch hier nicht erlaubt.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist für Ausnahmegenehmigungen in allen Landkreisgemeinden zuständig, mit Ausnahme von Fürstenfeldbruck und Germering, die als Große Kreisstädte diese Aufgabe für ihr jeweiliges Stadtgebiet selbst übernehmen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
- Kopie der/des Fahrzeugscheine/s
- Bei Handwerkern zusätzlich Handwerkskarte bzw. Auszug aus der Handwerksrolle
Öffnungsz.
Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Fürstenfeldbruck,
Nebengebäude
Münchner Str. 34
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt:
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 844 von und zur S 4
Bus 825, 839, 840 zur S 4
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
nach telefonischer Vereinbarung |
Kontakt
Sachbearbeiterin | Frau Hirt |
Telefon | 08141 519-218 |
Telefax | 08141 519-963 |
jennifer.hirt@lra-ffb.de |