Landratsamt Fürstenfeldbruck
Straßenverkehr
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Güterkraftverkehr und Gemeinschaftslizenz

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, ist in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtig.

Der Werkverkehr unterliegt nicht der Erlaubnispflicht, ist jedoch meldepflichtig beim Bundesamt für Güterverkehr (Tel. 089 12603-0). Die Erlaubnis wird dem Unternehmer auf die Dauer von bis zu 10 Jahren befristet erteilt.

Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist nur für Betriebsstätten im Landkreis Fürstenfeldbruck zuständig!

Eine Gemeinschaftslizenz berechtigt zu Transporten innerhalb der EU und ersetzt in Deutschland eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Lizenz ist persönlich, nicht übertragbar und wird auf die Dauer von bis zu 10 Jahren befristet erteilt. Voraussetzung für die Erteilung einer Güterkraftverkehrsgenehmigung oder Gemeinschaftslizenz ist, dass der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist, der Unternehmer und der Verkehrsleiter zuverlässig sind und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers gewährleistet ist,  sowie eine Niederlassung im Landkreis Fürstenfeldbruck besteht.

Ordnungswidrigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist auch Bußgeldbehörde bei Verstößen gegen das Güterkraftverkehrsgesetz, wie z. B. das Nichtmitführen von Genehmigungsurkunden oder dem Nachweis über die Güterschadenhaftpflichtversicherung, Transporte ohne Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz usw. Diese Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,-- € geahndet werden.

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