Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gutachterausschuss und Grundstücksverkehr
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Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstellt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags auf Antrag kostenpflichtige Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Immobilien.

Antragsberechtigt sind in der Regel:

  • Eigentümer
  • Ihnen gleichgestellte Berechtigte
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück
  • Pflichtteilberechtigte
  • Gerichte und Behörden
  • Sonstige

Die Gutachten werden in nichtöffentlicher Sitzung mit einer Mindestbesetzung von 3 Sachverständigen erstellt und beschlossen.
Die Zusammensetzung wechselt von Fall zu Fall. Dem Ausschuss gehören meistens zwei ehrenamtliche und ein amtlicher Sachverständiger an.

Die Gutachten haben keine bindende Wirkung.

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erhoben.

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens

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