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Wertgutachten
Gebühren
Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstellung von Gutachten Gebühren und Auslagen (Benutzungsgebühren). Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Antragsteller oder derjenige, der die Benutzungsgebühren dem Gutachterausschuss gegenüber schriftlich übernimmt. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt:
bei einem ermittelten Wert | Gebühr | |
---|---|---|
bis 200.000 € | 1650,--€ | |
bis 300.000 € | 1700,--€ | |
bis 400.000 € | 1800,--€ | |
bis 500.000 € | 1900,--€ | |
bis 1.000.000 € | 1000,--€ zuzüglich 2,0 v. T. des Wertes | |
über 1.000.000 € bis 10.000.000 € | 2000,--€ zuzüglich 1,0 v. T. des Wertes | |
über 10.000.000 € | 5000,-- € zuzüglich 0,7 v. T. des Wertes |
Im Einzelfall kann die wertabhängige Gebühr bis zu 50 % erhöht werden, wenn besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht haben. Die Gebühr erhöht sich für jeden aus der Kaufpreissammlung herangezogenen Vergleichspreis und Richtwert und wertermittlungsrelevanten Datum nach den Vorschriften des Kostengesetzes. Neben den Gebühren werden u.a. noch folgende Auslagen erhoben für:
- Beiträge, die Dritten für Auskünfte an den Gutachterausschuss zustehen würden,
- Telekommunikationsleistungen, Zustellungsaufträge usw.,
- Reisekosten und sonstige Aufwendungen aus Anlass der Ortsbesichtigung,
- Aufwendungen für die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen,
- Umsatzsteuer, die auf die Summe der Gebühren und Auslagen entfällt.
Wird ein Antrag vor der Erstattung des Gutachtens zurückgenommen, gilt Art. 8 Abs. 2 KG entsprechend mit der Maßgabe, dass mindestens 50,-- € als Gebühr zu erheben sind. Ist durch den zurückgenommenen Antrag noch kein nennenswerter Arbeitsaufwand entstanden, kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.
Öffnungsz.
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt :
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4 Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Nachmittag nach Terminvereinbarung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter |
Kontakt
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Gutachterausschuss und Grundstücksverkehr
Leitung der Geschäftsstelle | Hr. Goss |
Mitarbeiter der Geschäftsstelle | Fr. Friedrichs Fr. Petrich Fr. Amann |
Telefon | 08141 519-339 |
Gutachterausschuss | |
Fax | 08141 519-219 583 |