Landratsamt Fürstenfeldbruck
KFZ-Zulassung
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Erweiterte Zuständigkeit

Zulassungsvorgänge können auch bei Zulassungsstellen erledigt werden, die dem Verbund der Erweiterten Zuständigkeit (EWZ) Oberbayern angehören. Die Kfz-Zulassungsbehörde Fürstenfeldbruck gehört der EWZ seit 2015 an. 

Zum Verbund gehören außerdem:

  • Landkreis Altötting
  • Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Landkreis Berchtesgadener Land
  • Landkreis Garmisch-Partenkirchen
  • Landkreis Miesbach
  • Landkreis Mühldorf am Inn
  • Landkreis München
  • Landkreis Rosenheim
  • Stadt Rosenheim
  • Landkreis Starnberg
  • Landkreis Traunstein

 

In der EWZ können gegenseitig folgende Vorgänge durchgeführt werden:

  • Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
  • Erstzulassung eines gebrauchten Fahrzeugs (in der Regel Importfahrzeuge)
  • Änderung der Fahrzeugtechnik oder der Halterdaten (Namens- oder Adressänderung)
  • Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit und ohne Halterwechsel
  • Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks
  • Wiederzulassung auf den bisherigen Halter nach vorheriger Außerbetriebsetzung
  • Zuteilung sowie Löschung eines Saisonkennzeichens
  • Außerbetriebsetzung
  • Neusiegelung von Kennzeichen, wenn die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I bereits durch die bearbeitende Zulassungsstelle ausgefertigt wurde.

 

Bitte beachten Sie:

  • Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes bzw. Betriebssitzes bleibt weiter bestehen, auch wenn der Zulassungsvorgang bei einer anderen Behörde durchgeführt wurde.
  • Die Fahrzeuge bekommen, unabhängig vom Ort der Bearbeitung des Zulassungsvorgangs, immer ein Kennzeichen der für den Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Zur Bearbeitung von Zulassungen mit Wunschkennzeichen ist eine Reservierung des Kennzeichens bei der für den Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde notwendig. Bei der Reservierung erhalten Sie eine PIN-Nummer, die Sie zur Bearbeitung Ihres Zulassungsantrags angeben müssen.
  • Sollte der Fahrzeughalter Rückstände bei der Kfz-Steuer haben, muss der Antrag auf Zulassung bis zur Begleichung der Rückstände zurückgestellt werden.
  • Falls Gebührenrückstände bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorhanden sind, kann der Zulassungsvorgang in Fürstenfeldbruck leider nicht bearbeitet werden. Der Antragsteller muss sich in diesen Fällen an seine zuständige Zulassungsstelle wenden.
  • Wird aufgrund von Abweichungen bei den Bau- und Betriebsvorschriften eine Ausnahmegenehmigung benötigt, so kann der Zulassungsantrag nur bei der für den Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt werden.
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