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Erweiterte Zuständigkeit
Zulassungsvorgänge können auch bei Zulassungsstellen erledigt werden, die dem Verbund der Erweiterten Zuständigkeit (EWZ) Oberbayern angehören. Die Kfz-Zulassungsbehörde Fürstenfeldbruck gehört der EWZ seit 2015 an.
Zum Verbund gehören außerdem:
- Landkreis Altötting
- Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
- Landkreis Berchtesgadener Land
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Landkreis Miesbach
- Landkreis Mühldorf am Inn
- Landkreis München
- Landkreis Rosenheim
- Stadt Rosenheim
- Landkreis Starnberg
- Landkreis Traunstein
In der EWZ können gegenseitig folgende Vorgänge durchgeführt werden:
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- Erstzulassung eines gebrauchten Fahrzeugs (in der Regel Importfahrzeuge)
- Änderung der Fahrzeugtechnik oder der Halterdaten (Namens- oder Adressänderung)
- Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit und ohne Halterwechsel
- Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks
- Wiederzulassung auf den bisherigen Halter nach vorheriger Außerbetriebsetzung
- Zuteilung sowie Löschung eines Saisonkennzeichens
- Außerbetriebsetzung
- Neusiegelung von Kennzeichen, wenn die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I bereits durch die bearbeitende Zulassungsstelle ausgefertigt wurde.
Bitte beachten Sie:
- Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes bzw. Betriebssitzes bleibt weiter bestehen, auch wenn der Zulassungsvorgang bei einer anderen Behörde durchgeführt wurde.
- Die Fahrzeuge bekommen, unabhängig vom Ort der Bearbeitung des Zulassungsvorgangs, immer ein Kennzeichen der für den Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde.
- Zur Bearbeitung von Zulassungen mit Wunschkennzeichen ist eine Reservierung des Kennzeichens bei der für den Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde notwendig. Bei der Reservierung erhalten Sie eine PIN-Nummer, die Sie zur Bearbeitung Ihres Zulassungsantrags angeben müssen.
- Sollte der Fahrzeughalter Rückstände bei der Kfz-Steuer haben, muss der Antrag auf Zulassung bis zur Begleichung der Rückstände zurückgestellt werden.
- Falls Gebührenrückstände bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorhanden sind, kann der Zulassungsvorgang in Fürstenfeldbruck leider nicht bearbeitet werden. Der Antragsteller muss sich in diesen Fällen an seine zuständige Zulassungsstelle wenden.
- Wird aufgrund von Abweichungen bei den Bau- und Betriebsvorschriften eine Ausnahmegenehmigung benötigt, so kann der Zulassungsantrag nur bei der für den Hauptwohnsitz bzw. Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt werden.
