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Katastrophenschutz
In seiner Funktion als untere Katastrophenschutzbehörde hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck dafür Sorge zu tragen, dass Katastrophen abgewehrt und die nötigen Vorkehrungsmaßnahmen dazu getroffen werden.
Zu diesen vorbereitenden Maßnahmen zählen
- Allgemeine Katastrophenschutzplanung
- Katastrophenschutz-Sonderpläne für Anlagen, Einrichtungen und Ereignisse mit besonderem Gefährdungspotential
- Regelung der Einsatzleitung und Führung bei Großschadensereignissen und Katastrophen
- Aus- und Fortbildung der Führungskräfte des Katastrophenschutzes
- Organisation von Katastrophenschutzübungen
- Beschaffung und Unterhalt von Katastrophenschutzeinrichtungen und -ausstattung, z.B. die Kreiseinsatzzentrale
Im Katastrophenfall obliegt dem Landrat die Gesamteinsatzleitung. Er beruft dazu die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) ein, die sich aus Mitarbeitern des Landratsamtes Fürstenfeldbruck und fachkundigen Vertretern der am Einsatz beteiligten Behörden und Organisationen zusammensetzt. Die FüGK
- stellt den Katastrophenfall fest
- bestellt den Örtlichen Einsatzleiter (ÖEL)
- koordiniert und unterstützt die Einsatzkräfte vor Ort
- führt das Einsatztagebuch und die Lagekarte
- gibt regelmäßige Lagemeldungen an die Regierung von Oberbayern weiter
- informiert Presse und Öffentlichkeit
- warnt und unterrichtet die Bevölkerung
Die operativ-taktische Einsatzleitung im Schadensgebiet obliegt dem sogenannten Örtlichen Einsatzleiter, der die Einsatzkräfte vor Ort führt und koordiniert.