Landratsamt Fürstenfeldbruck
Bauamt
  • Bürgerservice08141-519 999

Verfahren

Wir möchten Sie dabei unterstützen, das für Sie richtige (Genehmigungs-)Verfahren auszuwählen und die dafür notwendigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie bitte, ob Ihr Bauvorhaben verfahrenspflichtig ist, also entweder eines Baugenehmigungs- oder eines Freistellungsverfahrens bedarf.

Welche Vorhaben verfahrensfrei sind, können Sie unter Verfahren/Verfahrensfreie Vorhaben oder in der Bayerischen Bauordnung nachlesen  (Art. 57 BayB).

nach oben