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Jagd, Forst und Fischerei
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck achtet als untere Jagdbehörde auf die ordentliche Ausübung der Jagd durch Jagdbesitzer, Jagdpächter und Jagdgenossenschaften, erteilt Jagdscheine und legt die Abschussplanung in den Jagdrevieren fest. Darüber hinaus bewilligt es Ausnahmen von jagdrechtlichen Verboten, z.B. bezüglich der Schonzeit, und genehmigt Wildgehege. Unterstützt wird das Landratsamt bei diesen Aufgaben durch bestellte Kreisjagdberater, den Jagdbeirat und Jagdaufsehern. In diesem Zusammenhang wirkt das Landratsamt auch bei der Genehmigung von Erst- und Wiederaufforstung der Waldbestände im Landkreis mit.
Wichtige Informationen über Jagd- und Fischereirecht finden Sie auf den Internetseiten des Landesjagdverbandes Bayern und des Landesfischereiverbandes Bayern.