Landratsamt Fürstenfeldbruck
Kinder Jugendliche und Familien
  • Bürgerservice08141-519 999

Bildung und Teilhabe

Einschränkung der Öffnungszeiten bei Bildung und Teilhabe vom 26.05. bis 26.06.2026

Im Bereich Bildung und Teilhabe finden in den kommenden Wochen umfangreiche Umstellungsarbeiten an der IT-Infrastruktur statt. Aufgrund dieser notwendigen Softwareumstellung ist die Erreichbarkeit von Dienstag, 26. Mai 2026, bis einschließlich Freitag, 26. Juni 2026, eingeschränkt.

Bürgerinnen und Bürger werden im genannten Zeitraum gebeten, von persönlichen Vorsprachen im Bereich Bildung und Teilhabe abzusehen. Der direkte Zugang zu den Sachbearbeitern ist während der Umstellungsphase nicht gewährleistet.

Die Erreichbarkeit für dringende Anliegen bleibt jedoch sichergestellt:
 

  • Per E-Mail: Eine Kontaktaufnahme per E-Mail bleibt unter der allgemeinen Adresse (bildung-teilhabe@lra-ffb.de) möglich.
  • Per Telefon: Eine telefonische Erreichbarkeit besteht unter den Nummern 08141 519-253 für Fragen zu Bildung und Teilhabe
  • Anträge  können auch über die Homepage des Landratsamtes gestellt werden
     

Sobald die Umstellungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen sind, werden die regulären Öffnungszeiten und die Möglichkeit persönlicher Termine wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

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Aufgrund einer Vielzahl von eingegangenen Anträgen ist zurzeit im Amt für Soziales im Bereich Bildung und Teilhabe mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten zu rechnen. Um eine reibungslose Abarbeitung der Rückstände zu gewährleisten, wird gebeten, von schriftlichen und telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Anträge und Unterlagen können Sie auch im Bürgerservice-Zentrum abgeben.

Ab sofort können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe online beantragen und Unterlagen online nachreichen:

direkt zum Online-Antrag

Unterlagen zu einem bereits gestellten Antrag nachreichen


Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

 

 Was ist das Bildungspaket?

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck zusätzliche Leistungen beantragen.

 

Wer hat Anspruch?

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder
  • Für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder
  • Deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und die in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind.

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe im Bereich Kultur, Sport und Freizeit werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung.

 

Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?

  • Eintägige Ausflüge für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Mehrtägige Fahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie rechts in der Kontaktbox unter Downloads.

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