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Widmung von Straßen
Alle öffentlichen Straßen sind per Widmung einer bestimmten Straßenklasse zugeordnet. Somit sind alle gewidmeten Straßen entweder Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen oder sonstige öffentliche Straßen.
Die Rechtsverhältnisse an diesen gewidmeten Straßen, wie z.B. Straßenbaulasten, Eigentumsverhältnisse, Winterdienst, Sondernutzungen, Vergabe von Hausnummernetc., sind in den Straßengesetzen wie dem Fernstraßengesetz oder dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz geregelt.
Widmungen und rechtliche Probleme im Zusammenhang mit den Gemeindestraßen obliegen der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Das Landratsamt ist in diesen Fällen Rechtsaufsichtsbehörde über die Gemeinden.