Landratsamt Fürstenfeldbruck
KFZ-Zulassung
  • Bürgerservice08141-519 999

Sonstige Dienstleistungen

Bei der Zulassungsbehörde Fürstenfeldbruck können Sie auch noch weitere Dienstleistungen beantragen:

 

Für Fahrten in die Mitgliedsstaaten des Internationalen Übereinkommens über den Kraftfahrzeugverkehr von 1926 kann zum nationalen Fahrzeugschein ein internationaler Fahrzeugschein beantragt werden. Der internationale Fahrzeugschein wird befristet, auf längstens ein Jahr ausgestellt.

Derzeit sind noch folgende Staaten in dem Abkommen von 1926 Mitglied:

Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Niederlande, Peru, Portugal, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Türkei, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich

Benötigen Sie Informationen zu diesem Thema, empfehlen wir die individuelle Beratung durch unsere Mitarbeiter.

Ein internationaler Fahrzeugschein kann auch zum Ausfuhrkennzeichen zur Fahrt in die genannten Staaten ausgestellt werden, hier beträgt die maximale Gültigkeit jedoch drei Monate.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Pkw mit Anhänger oder andere mehrspurige Kraftfahrzeuge insbesondere Kraftomnibus bis zu 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren.

Mit der seit 22.10.2005 eingetretenen Änderung der zugrundeliegenden Ausnahmeverordnung ist das bisherige Verfahren mit Abnahme des Gespannes bei einem Sachverständigen und anschließender Bescheinigung durch die Straßenverkehrsbehörde aufgehoben worden. Zugleich wurde der Großversuch bis zum 31.12.2010 verlängert.

Die bisherigen Bestätigungen mit Bescheinigungen gelten für die überprüften und registrierten Gespanne weiter.

Bei Zugfahrzeug- oder Anhängerwechsel, sowie bei kompletter Neuprüfung eines Anhängers beachten Sie bitte unser Informationsblatt zu diesem Thema.

Bitte beachten Sie:

Diese Dienstleistung steht Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

Seit 1. März 2007 werden auf Antrag für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb) entsprechend der Zuordnung zu bestimmten Partikelminderungsstufen Feinstaubplaketten ausgegeben.

Ausgenommen von den Regelungen zur Feinstaubplakette sind:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge
  • Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung
  • Kraftfahrzeuge von Personen mit nachgewiesener besonderer Gehbehinderung
  • Verschiedenste Fahrzeuge von Behörden und Institutionen mit Sonderrechten

Die Plaketten werden sowohl von den technischen Prüfstellen, den technischen Diensten und Überwachungsorganisationen (TÜV, Dekra usw.) wie auch von den anerkannten Werkstätten zur Durchführung der Abgasuntersuchung ausgegeben.

Für die Feinstaubplakette werden vom Landratsamt Fürstenfeldbruck 5,95 Euro Gebühren erhoben.

 

Anträge und Infomaterial finden Sie zum Download in der Kontaktbox rechts.
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