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Online-Zulassungen & Wunschkennzeichen
Das bundesweite Projekt i-kfz ermöglicht es, Zulassungsvorgänge auch online zu erledigen. Über das Bürgerservice-Portal des Landratsamtes Fürstenfeldbruck besteht inzwischen die Möglichkeit fast alle Zulassungsvorgänge zu beantragen. Die benötigten Kennzeichenschilder beschaffen Sie sich bitte bei einer niedergelassenen Prägestelle oder über einen Online-Versand. Im Bürgerservice-Portal können Sie auch bequem ein laufendes oder auch ein Wunschkennzeichen aussuchen und reservieren. Beachten Sie dazu bitte auch die Infos zur Kennzeichenreservierung und rund um das Kennzeichenschild.
Weitere Informationen, einschließlich eine Anleitung zur Aufbringung der Siegelplaketten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern hat als unser Portalbetreiber zwei Leitfaden für die Nutzung der Online-Zulassungsbehörde bereitgestellt:
Zur Kennzeichenreservierung gelangen Sie hier!
Zur Online-Zulassung gelangen Sie hier!
Bitte beachten Sie nachstehende Voraussetzungen:
Online Fahrzeug-Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Elektronischer Identitätsnachweis
Mit dem elektronischen Identitätsnachweis sind der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel gemeint. Die Online-Ausweisfunktion (eID) muss hierzu für den elektronischen Identitätsnachweis freigeschaltet sein.
Zudem benötigen Sie zum Auslesen des Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels Ihre PIN, ein Lesegerät sowie die AusweisApp2.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf der Seite der AusweisApp2.
Kennzeichen mit neuen Stempelplaketten sowie neue Zulassungsbescheinigung Teil I
Seit dem 01.01.2015 werden die Kennzeichen mit neuen Stempelplaketten abgesiegelt sowie neue Zulassungsbescheinigungen Teil I ausgegeben. Beide Unterlagen sind mit speziellen Sicherheitscodes versehen, die Sie für die Außerbetriebsetzung freilegen müssen.


Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichen-Mitnahme
Elektronischer Identitätsnachweis
Mit dem elektronischen Identitätsnachweis sind der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel gemeint. Die Online-Ausweisfunktion (eID) muss hierzu für den elektronischen Identitätsnachweis freigeschaltet sein.
Zudem benötigen Sie zum Auslesen des Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels Ihre PIN, ein Lesegerät sowie die AusweisApp2.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf der Seite der AusweisApp2.
Vorraussetzung für die Online-Umschreibung
1. Sie verfügen über einen elektronischen Ausweis
Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Online-Dienste an Ihrem Rechner nutzen, muss ein Kartenlesegerät angeschlossen sowie die AusweisApp installiert sein.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf den Seiten der AusweisApp 2.
2. Das gebrauchte Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 zugelassen und der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wurde nach 01.01.2017 ausgestellt.
3. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
6. Bankverbindung
Für die Umschreibung müssen Sie für die Einziehung der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen. Dazu benötigen Sie Ihre IBAN, der Einzug ist nur von einem deutschen Bankkonto möglich.
7. Das bisherige Kennzeichen wird übernommen.
Wiederzulassung eines Fahrzeuges
Elektronischer Identitätsnachweis
Mit dem elektronischen Identitätsnachweis sind der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel gemeint. Die Online-Ausweisfunktion (eID) muss hierzu für den elektronischen Identitätsnachweis freigeschaltet sein.
Zudem benötigen Sie zum Auslesen des Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels Ihre PIN, ein Lesegerät sowie die AusweisApp2.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf der Seite der AusweisApp2.
Vorraussetzungen für die Online-Wiederzulassung
1. Sie verfügen über einen elektronischen Ausweis
Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Online-Dienste an Ihrem Rechner nutzen, muss ein Kartenlesegerät angeschlossen sowie die AusweisApp installiert sein.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf den Seiten der AusweisApp 2.
2. Sie sind selbst der Fahrzeughalter
Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der letzten Abmeldung und auch noch aktuell der Halter des Fahrzeugs sein. Die internetbasierte Wiederzulassung können Sie leider nicht nutzen, wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen war.
3. Sie haben eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
4. Sie wohnen nach wie vor im selben Zulassungsbezirk
Sie können den Service derzeit nur nutzen, wenn Ihr Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk liegt wie zum Zeitpunkt der letzten Abmeldung des Fahrzeugs.
5. Bei der letzten Abmeldung haben Sie das Kennzeichen für eine Wiederzulassung reservieren lassen
Sie können die Online-Wiederzulassung nur nutzen, wenn das Fahrzeug dasselbe Kennzeichen wie bei der Abmeldung hat. Das geht nur, wenn Sie Ihr Kennzeichen während der Abmeldung für sich reserviert haben und die Reservierung aktuell noch gültig ist. Die Reservierung verfällt in der Regel nach spätestens 12 Monaten.
6. Sie besitzen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung
Sie können Ihr Fahrzeug nur wieder zulassen, wenn es eine gültige Hauptuntersuchung hat.
7. Bankverbindung
Für die Wiederzulassung müssen Sie für die Einziehung der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen. Dazu benötigen Sie Ihre IBAN, der Einzug ist nur von einem deutschen Bankkonto möglich.
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Elektronischer Identitätsnachweis
Mit dem elektronischen Identitätsnachweis sind der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel gemeint. Die Online-Ausweisfunktion (eID) muss hierzu für den elektronischen Identitätsnachweis freigeschaltet sein.
Zudem benötigen Sie zum Auslesen des Personalausweises bzw. elektronischen Aufenthaltstitels Ihre PIN, ein Lesegerät sowie die AusweisApp2.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf der Seite der AusweisApp2.
Voraussetzungen für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
1. Sie verfügen über einen elektronischen Ausweis
Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Online-Dienste an Ihrem Rechner nutzen, muss ein Kartenlesegerät angeschlossen sowie die AusweisApp installiert sein.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf den Seiten der AusweisApp 2.
2. Das Fahrzeug muss fabrikneu sein und zum ersten Mal angemeldet werden
3. Sie sind in Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
4. Sie haben eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
5. Bankverbindung
Für die Erstzulassung müssen Sie für die Einziehung der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen. Dazu benötigen Sie Ihre IBAN, der Einzug ist nur von einem deutschen Bankkonto möglich.