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BtM - Reisen mit Betäubungsmitteln
Bitte beachten Sie:
Die örtliche Zuständigkeit des Gesundheitsamts Fürstenfeldbruck beschränkt sich nach dem sog. Arztsitz-Prinzip auf verschreibende Ärzte, die ihren Dienstsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck haben. (Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG)
Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein Arzt für Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)).
Für die Mitnahme hat der verschreibende Arzt ein entsprechendes Formular auszufüllen.
Dieses ist dem Gesundheitsamt, zur Beglaubigung des verschreibenden Arztes, vorzulegen.
Im Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck sind dazu folgende Punkte zu beachten:
- Die ausstellende Arztpraxis muss im Landkreis Fürstenfeldbruck sein
- Das Formular muss vom Gesundheitsamt im Original beglaubigt werden
- Die Gebühr von 10,- € (pro Bescheinigung) bitte in bar mitbringen
Eine Vorsprache ist, ohne Termin, zu folgenden Zeiten möglich:
Montag: 8:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 11:30 Uhr
Freitag: 8:30 - 11:30 Uhr
Weitere Informationen und Formular-Vorlagen finden Sie auf der Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel:
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html