- Bürgerservice08141-519 999
Wohngeld
Bitte beachten Sie, dass sich ab dem 25.03.2022 die Zuständigkeiten geändert haben. Wir bitten Sie, sich zukünftig an den jeweiligen Sachbarbeiter zu wenden, der für den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens zuständig ist (siehe Kontaktbox rechts).
Das Wohngeld hilft Menschen, die Wohnkosten zu tragen. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Anspruch geltend machen. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Familieneinkommen, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und von der Zahl der Familienmitglieder. Dabei werden in der Regel kinderreiche Familien stärker begünstigt als kleinere Haushalte.
Das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen. Im günstigsten Fall senkt das Wohngeld die selbst zu tragende Miete oder Belastung um bis zu 50 Prozent.
Die Einzelheiten regelt das Wohngeldgesetz. Scheuen Sie sich also nicht, uns bzw. Ihre Wohngeldbehörde zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben. Weiterführende Informationen, sowie Antragsformulare finden Sie hier.
Sie können den Mietzuschuss auch online beantragen.
Öffnungsz.
Amt für Soziales - Wohngeldstelle
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Zimmer E 2.01
Oskar-von-Miller-Str. 4 e
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt:
zu erreichen mit der S-Bahn, Haltestelle Fürstenfeldbruck und den Buslinien des MVV mit der Haltestelle Fürstenfeldbruck, Bahnhof.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Nachmittag nach Terminvereinbarung mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung |
Kontakt
Amt für Soziales - Wohngeldstelle
Buchtaben A - Z | |
Sachbearbeiter | Herr Badstöber |
Telefon | 08141 519-243 |
Telefax | 08141 519 219-895 |
Herr Badstöber |