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Alarmierungsplanung
Das Landratsamt ist als Kreisverwaltungsbehörde für die Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz zuständig. Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung von Einsatzmitteln und Einsatzkräften, die bei einem Notruf im ersten Zugriff benötigten werden. Daher werden grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel eingeplant, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen.
Die Alarmierungsplanung ist die Zuordnung von Einsatzmitteln und Maßnahmen zu
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Einsatzstichwörtern
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Objekten/Gebieten
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Zeiträumen
Die Planung erfolgt flächendeckend für den ganzen Landkreis. Über die flächendeckende Planung hinaus werden, soweit erforderlich, objekt- und ereignisbezogene Alarmierungsplanungen erstellt (z. B. Einsatzplanung für einen Industriebetrieb). Die Alarmierungsplanung soll den Erstbedarf an Einsatzkräften und Einsatzmitteln an der Einsatzstelle abdecken. Unabhängig davon hat der jeweilige Einsatzleiter vor Ort natürlich die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Kräfte durch die Integrierte Leitstelle nachalarmieren zu lassen.
Die Ausarbeitung der Alarmierungsplanung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Kreisbrandinspektion, den örtlichen Feuerwehren , der Integrierten Leitstelle und den Mitwirkenden im Katastrophenschutz (insb. THW). Für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Fürstenfeldbruck zuständig.