Landratsamt Fürstenfeldbruck
Amt & Service
  • Bürgerservice08141-519 999

Bürgerservice-Zentrum

Wir, das Bürgerservice-Zentrum des Landratsamts, nehmen für Sie Anträge aller Art entgegen und leiten sie an die sachbearbeitende Organisationseinheit weiter.
Wir helfen Ihnen auf Ihrem Weg durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck oder nehmen Ihre Anregungen, Wünsche und Beschwerden an.

Das Bürgerservice-Zentrum im Landratsamt Fürstenfeldbruck ist eine der ersten Einrichtungen dieser Art eines Landratsamtes in Bayern. Bereits seit 2002 ist es die erste Anlaufstelle für unsere Kunden, sowohl im persönlichen Kontakt wie auch telefonisch.

Unser freundliches, kompetentes Service-Team erledigt zudem für Sie gerne folgende Angelegenheiten (A-Z):

Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen bei noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren

Das Amt für Ausbildungsförderung bearbeitet alle Anträge auf Leistungen nach Berufsförderungsgesetzen z. B.:

  • BAföG
  • Aufstiegs-BAföG (AFBG)
  • Ausstellung von Verpflichtungserklärungen für Einreiseanträge ausländischer Besucherinnen und Besucher (Anträge finden Sie im Download-Bereich).

 

     Ein Online-Formular zum ausfüllen und downloaden finden Sie hier.

  • Beglaubigung von Zeugnissen, Abschriften und Unterschriften, soweit sie nicht von besonderen Stellen ausgefertigt werden müssen (z. B. bei personenstandsrechtlichen Urkunden oder in Grundstücksangelegenheiten)
  • Vorbeglaubigung von deutschen Personenstandsurkunden
  • Im Rahmen der Bürgerhilfsstelle können Sie sich vertrauensvoll bezüglich aller Angelegenheiten des Landratsamtes an uns wenden.

 

Die unterschiedlichen Anträge finden Sie unter Downloads oder als Einzelantrag direkt hier als ausfüllbares PDF.

oder digital in einem Schritt:

Link zum bayernweiten Antragsformular: https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen

Die entpsrechende Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie hier.

  • Ausstellung von internationalen Fahrerlaubnissen
  • Aushändigung von neu erworbenen Führerscheinen nach Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausstellung von Karteikartenabschriften
  • In unserem Eingangsbereich erhalten Sie das aktuelle Fahrplanheft mit allen Informationen zu MVV-Regionalbussen, MVV-RufTaxilinien, S-Bahnen und Regionalzügen, die im Landkreis Fürstenfeldbruck verkehren.
  • Zu allen MVV-Regionalbuslinien und RufTaxilinien erhalten Sie auch Minifahrpläne. Ergänzt wird das Angebot mit dem Verkehrslinienplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und einiger Kommunen sowie MVV-Tarifinformationen.
  • Ausführliche Informationen zum Öffentlichen Nahverkehr im Landkreis finden Sie hier .
  • Annahme und Verwahrung von Fundsachen, die auf dem Amtsgelände gefunden worden sind.
  • Erteilung allgemeiner Auskünfte über Zuständigkeiten im Landratsamt sowie Wegweisung zu anderen Behörden und Institutionen
  • Zentrale Antragsausgabe und Antragsannahme

Die Verlängerung von Jagdscheinen ist derzeit nur im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung möglich. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/oeffentliche-sicherheit-und-ordnung/jagd-forst-und-fischerei/jagd/


Bitte beachten Sie folgende allgemeine Hinweise:

Die Bearbeitungsmöglichkeit von Kfz-Zulassungsvorgängen im BSZ hängt in den meisten Fällen davon ab, ob Sie Ihr Kennzeichen beibehalten oder wechseln möchten bzw. müssen (siehe untenstehende Dienstleistungen). Im Zweifel bitten wir um vorherige Abklärung per Mail an BSZ@LRA-FFB.DE oder telefonisch unter Tel. 08141 / 519 -999 .

Vorgänge mit Fahrzeugpapieren, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, können nicht im BSZ bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich an die KFZ-Zulassungsstelle.

Im BSZ werden grundsätzlich keine Zulassungsvorgänge für Händler und Zulassungsdienste bearbeitet. Bitte wenden Sie sich an die KFZ-Zulassungsstelle.


Folgende Dienstleistungen stehen Ihnen bei uns zur Verfügung:

  • Eintragung von Adress- und Namensänderungen
    Bei Adressen- und Namensänderungen (bei gleichbleibendem Halter) stellen wir Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein ) und ggf. Teil II ( Fahrzeugbrief ) aus. (Eintragung von technischen Änderungen ist nur in der KFZ-Zulassungsstelle möglich)

 

    Falls Sie von einem anderen Landkreis in den Landkreis Fürstenfeldbruck                      umgezogen sind, können wir bei Kennzeichenmitnahme die Umschreibungen              des Fahrzeugs vornehmen.

  • Feinstaubplakette
    Bei uns erhalten Sie die entsprechende Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug.

 

 

  • Ausgabe von Anträgen auf Kostenzuschuss für die Unterbringung von Kindern in Tagesstätten bzw. bei Tagespflege
  • Verkauf von Ferienpässen und Familienpässen


Seit Einführung des neuen MVV-Tarifs ab 15.12.2019  gibt es ein verbundweites Sozialticket, die IsarCard S, die als Monatskarte erhältlich ist. Mit diesem Angebot wird die Mobilität für Hilfeberechtigte im gesamten MVV-Raum und somit auch im Verbundlandkreis Fürstenfeldbruck noch einfacher.

Um die IsarCard S zu erwerben, benötigen die Bezugsberechtigten einen Landkreis-Pass.

Die Ausstellung des Landkreis-Passes für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck erfolgt im Bürgerservice-Zentrum.

Wer zu den Bezugsberechtigten gehört und was sonst noch interessant für Sie ist zum Landkreis-Pass und der IsarCard S, erfahren Sie hier (Flyer Stand: 02.2023).

Preise der IsarCard S ab 01.01.2022:

Geltungsbereich

IsarCard S Monatskarte

1 Zone (außerhalb „M“)

27,90  €

2 Zonen oder „M“

31,10  €

3 Zonen oder M-1

35,50  €

4 Zonen oder M-2

39,80  €

5 Zonen oder M-3

44,10  €

6 Zonen oder M-4

48,40  €

M-5

52,80  €

M-6

55,00  €

 

Sie möchten mehr zum ÖPNV Angebot in Ihrem Landkreis Fürstenfeldbruck wissen? Dann sind sie hier richtig: https://www.lra-ffb.de/mobilitaet-sicherheit/oepnv


Der Abschluss oder Änderungen von landwirtschaftlichen Pachtverträgen sind innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung dem Landratsamt Fürstenfeldbruck anzuzeigen.

  • Zuteilung von Pferdekennzeichen

Den Antrag finden Sie hier sowie das Hinweisblatt zum Datenschutz.

Hinweise:

Für die Zuteilung eines Pferdekennzeichens wird eine Gebühr von 10,-- EUR erhoben. Sie ist vor der Ausgabe des Kennzeichens zu bezahlen.

Der Pferdehalter ist zur Rückgabe verpflichtet, wenn das Kennzeichen nicht mehr benötigt wird.

Bei einem Halterwechsel ist folgendes zu beachten:

Behält der neue Pferdehalter das bisherige Kennzeichen, ist dies dem Landratsamt innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen, andernfalls ist bei Bedarf ein neuer Antrag auf Zuteilung eines Pferdekennzeichens zu stellen.

  • Unter der Telefonnummer 08141 / 519 - 999 erhalten Sie neben allgemeinen Auskünften auch Informationen zu den Dienstleistungen des Bürgerservice-Zentrums.
  • Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge greifen wir gerne auf.
  • Ausleihe von Spielen während der Öffnungszeiten des Spieleverleihs
  • Verleih der Buttonmaschine
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