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Fachstelle Qualitätssicherung Pflege- und Behinderteneinrichtung
FQA - Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen -
Qualitätsentwicklung und Aufsicht
(vormals Heimaufsicht)
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über
- die Zuständigkeit und die Aufgaben der FQA
- die Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Welche Zuständigkeiten und Aufgaben hat die FQA?
Die Aufgaben der FQA werden grundlegend im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und in den begleitenden Verordnungen geregelt. Als Erstes versteht sich die FQA als Partner von Menschen, die in stationären Pflege- und Pflegeeinrichtungen, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder in Einrichtungen für behinderte Erwachsene wohnen. Dies gilt gleichermaßen für deren Angehörige und Betreuer/innen.
Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Beratung von Bewohnervertretungen in stationären Einrichtungen und ambulanten Wohngemeinschaften. Hauptaufgabe ist es, Sie über Ihre Rechte und Pflichten zu beraten und Sie in der Wahrnehmung Ihrer berechtigten Belange zu unterstützen. Folgende Beratungsfelder kommen u. a. in Betracht:
- gesetzliche Ansprüche
- Beschwerderecht
- sämtliche Lebensbereiche in der stationären Einrichtung bzw. in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft
- Bewohnervertretung
Das Beratungsangebot der Mitarbeiter der FQA richtet sich weiter an
- Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Auskunft über die Rechte und Pflichten der Einrichtungen haben
- Träger von Einrichtungen
- Einrichtungsleitungen
- MitarbeiterInnen von Einrichtungen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
- Personen und (Bau-)Träger, die stationäre Einrichtungen bzw. ambulant betreute Wohngemeinschaften errichten wollen.
Die zweite wichtige Säule ist die Überwachung von stationären Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften (insbesondere durch sog. Einrichtungsbegehungen und anlassbezogene Kontrollen). Hierbei nimmt die FQA ordnungsbehördliche Aufgaben wahr. Sie achtet darauf, dass die Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern wahrnehmen. Hierzu nimmt sie unangemeldete (bei ambulant betreuten Wohngemeinschaften gegebenenfalls auch angemeldete) Prüfungen vor. Im Rahmen dieser Prüfungen sind die Mitarbeiter der FQA berechtigt, die Aufzeichnungen über die Pflegeplanung und die Pflegeverläufe einzusehen und mit Zustimmung der Betroffenen auch den Pflegezustand in Augenschein zu nehmen. Untersuchungen zum Pflegezustand werden ausschließlich durch ärztliches oder pflegerisches Fachpersonal vorgenommen
Geprüft wird durch die FQA auch, ob das erforderliche (Fach-) Personal vorgehalten wird. Ebenso wird die Einhaltung der baulichen Anforderungen an eine Einrichtung oder an eine ambulante Wohnform geprüft, darüber hinaus inwieweit die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner am Einrichtungsalltag durch eine Bewohnervertretung, eine Angehörigenvertretung oder Bewohnerfürsprecher/innen möglich ist und wahrgenommen wird.
Hat die FQA im Rahmen ihrer Überwachungsmaßnahmen Mängel festgestellt, wird sie zunächst über die Möglichkeiten zur Abstellung der Mängel beraten. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn sofortige Maßnahmen erforderlich sind, um bereits eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen oder drohende Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner abzuwenden
Führt die Beratung nicht zum gewünschten Erfolg, so wird die FQA ordnungsrechtlich durch Erlass einer förmlichen Anordnung tätig, die der Einrichtungsträger zu befolgen hat.
Nähere Informationen zu den Einrichtungen erhalten Sie in der folgenden PDF-Datei, die Sie auch herunterladen oder ausdrucken können.
Beratung für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen und alternativen Wohnformen