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Häufige Fragen
Wie werden die Genehmigungsgebühren ermittelt?
Die Genehmigungsgebühren richten sich nach dem Kostenverzeichnis (KVz) und stehen in Abhängigkeit zu den planungsrechtlichen Voraussetzungen, dem Prüfungsumfang entsprechend dem Verfahren und der Beauftragung (Brandschutzprüfung!), sowie den Kosten für den umbauten Raum, für den je nach Art des Bauvorhabens für den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Fürstenfeldbruck einheitliche Sätze gelten.
Die Gemeinde hat den Bauantrag doch bereits genehmigt - muss das Landratsamt jetzt noch etwas prüfen?
Nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt erteilt grundsätzlich die Genehmigung. Also ja: das Landratsamt muss noch prüfen. Die Gemeinde/die Stadt erteilt das Einvernehmen zu Bauvorhaben nach §31 bis §35 BauGB oder versagt es. Die Zustimmung der Gemeinden durch die Erteilung des Einvernehmens ist eine formelle Voraussetzung für eine Genehmigung, welche grundsätzlich erst durch das Bauamt im Landratsamt (Untere Bauaufsichtsbehörde) erteilt wird. Dies bedeutet: das Bauamt prüft, ob ein Bauantrag genehmigt werden kann.
Benötige ich für eine Garage/ein Gartenhaus eine Genehmigung?
Siehe hierzu die Beispiele in Verfahrensfreie Bauvorhaben.
Rauchwarnmelderpflicht für alle Wohnungen?
Seit dem 01.01.2013 gilt die Rauchwarnmelderpflicht für neu errichtete Wohnungen. Zum 31.12.2017 endete auch die Frist zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern für alle übrigen Wohnungen.
Wo bekomme ich alte Baugenehmigungen?
Baugenehmigungen werden in der Regel ca. 20 Jahre lang im Landratsamt aufbewahrt. Danach erfolgt die Abgabe ans
Staatsarchiv München
Tel. 089/286382539
E-Mail-Adresse: poststelle@stam.bayern.de
Alte Baugenehmigungen erhalten Sie entweder dort oder bei der zuständigen Gemeinde.
Öffnungsz.
Bauamt
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt:
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 862 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4
Öffnungszeiten
Telefonisch - für Terminvereinbarung bzw. Rückruf | |
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwochs für Publikumsverkehr (Besprechungen und Telefonate) geschlossen, in unaufschiebbaren Fällen steht Ihnen unter Tel.-Nr. 08141/ 519 - 142 ein Ansprechpartner des Bauamtes zur Verfügung | |
Persönlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Kontakt
Bauamt
Referatsleitung Verwaltung | Irmgard Zach |
Telefon | 08141 519-512 |
Irmgard Zach | |
Referatsleitung Technik | Michael Pfeiffer |
Telefon | 08141 519-468 |
Michael Pfeiffer |
Die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie hier.
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